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Auftrag geschrieben am 12.03.2011 21:47:23

Falscher Geburtsort im deutschen Pass

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde 1978 im Rotkreuz Hospital in Melilla, Spanien geboren. Melilla ist eine spanische Enklave an der Nordküste Marokkos. Meine Eltern sind damals beide marokkanische Staatsangehörige gewesen. Mein Vater war zu der Zeit bereits in Deutschland als Gastarbeiter tätig. Meine Mutter lebte bereits seit mehreren Jahren in Melilla und war dort auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet. Meine beiden Älteren Geschwister sind ebenfalls in diesem Krankenhaus in Melilla geboren. Im Alter von zwei Monaten bin ich mit meiner Mutter nach Deutschland gekommen (Familienzusammenführung). Mein Vater meldete mich hier in Deutschland an, und als Geburtsort gab er "Melilla" an. Im Alter von 16 Jahren beantragte mein Vater für mich den marokkanischen Pass beim marokkanischen Konsulat in Frankfurt wofür er eine Geburtsurkunde benötigte. Mein Vater machte sich das Leben nicht schwer und beauftragte seinen Bruder in Marokko eine Geburtsurkunde bei den marokkanischen Behörden zu "besorgen". Die Behörden des Geburtsort meines Vaters stellten (wahrscheinlich gegen Zahlung eines "Trinkgelds" )eine Geburtsurkunde aus. Der Geburtsort lautet "Nador". Warum hat mein Vater nicht die spanischen Behörden in Melilla kontaktiert? Weil das Krankenhaus nicht mehr existiert und er dachte wohl dass es egal ist wo ein Mensch geboren wurde. Mein Vater weiss ja nicht mal in welchem Jahr er selbt geboren wurde. Ich jedenfalls hatte auf einmal den marokkanischen Pass in der Hand mit falschem Geburtsort und hab das ohne weiteres so hingenommen. Erste Konflikte gab es bei Polizeikontrollen, da die Polizisten in ihrer Datenbank "Melilla" als Geburtsort vermerkt hatten. Mit 24 habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und habe einfach die Geburtsurkunde der marokkanischen Behörden vorgelegt. Ich hab damals den Beamten der Einbürgerungsbehörde telefonisch kontaktiert und der meinte nur, wenn sie eine geburtsurkunde haben, dann legen sie diese geburtsurkunde vor - und fertig. Gemacht getan, jetzt habe ich einen deutschen Pass mit falschem Geburtsort. Jetzt möchte ich aus verschiedenen Gründen dass dies korrigiert wird. Ich habe letzte Woche mit dem Zentralregister in Madrid kontakt aufgenommen und hoffe dass die noch Unterlagen im Archiv die vom Krankenhaus stammen. Das größte Problem ist dass mein Onkel mich damals nicht bei den spanischen Behörden angemeldet hat. Aber das soll erstmal mein Problem sein.

Die Fragen die sich mir stellen sind:

Welche Chancen habe ich den Geburtsort im deutschen Pass abzuändern wenn ich beweisen kann dass ich in Melilla geboren wurde?

Wie müsste ich Verfahren, welche Behörden muss ich kontaktieren?

Können die deutschen Behörden mir die deutsche Staatsbürgerschadt entziehen weil die Geburtsurkunde nicht korrekt war?

Kann man Vater oder ich strafrechtlich belangt werden weil ein falscher Geburtsort angegeben wurde bzw. eine falsche geburtsurkunde.

Welche nachteiligen Konsequenzen könnte die Korrektur des Begurtsortes für mich haben?

Bin ich automatisch Spanier wenn ich in Spanien geboren wurde oder habe ich im Nachhinein Ansprüche auf die spanische Staatsbürgerschaft?

Evtl. was ist wenn die spanischen Behörde mir nicht bestätigen können dass ich in Melilla geboren wurde. Gibt es die Möglichkeit das beim Notar mit Zeugen eidesstattlich zu bezeugen?

Ich könnte die Sache einfach komplett vergessen, aber umso älter ich werde desto größer wurde das Verlangen einfach einen korrekten Pass zu haben. Melilla ist meine Heimat, ich bin oft dort und ich habe beruflich evtl die Chance in zwei drei Jahren dort langfristig zu arbeiten. Es würde mir vieles erleichtern wenn die Unternehmen, Banken, Behörden etc. einfach sehen dass ich ein "Chico Melillense" also ein Junge aus Melilla bin.

Mit freundlichen Grüßen

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geschrieben am 12.03.2011 21:57:43
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275


Sehr geehrter Auftraggeber,

die von Ihnen gestellten Fragen sind auf keinen Fall für 50 € brutto zu beantworten, Sie sollten den Einsatz m.E. mindestens auf 150 € erhöhen.

Danke für das Verständnis
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 12.03.2011 21:58:30

Der Fokus meiner Anfrage liegt auf der Frage ob ich mit irgendwelchen negativen Konsequenzen rechnen muss weil den deutschen Behörden eine nicht korrekte Geburtsurkunde vorgelegt wurde. Und wie gehe ich strategisch am besten vor.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 12.03.2011 23:07:16
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

wenn Sie Ihre Anfrage auf Ihre letzte Mitteilung beschränken, kann ich Ihnen gerne zur Verfügung stehen; ich bitte um kurze Bestätigung.

Ansonsten verweise ich auf die Antwort meines Kollegen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


Auftrag angenommen am 13.03.2011 10:15:20
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
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