Auftrag geschrieben am 17.02.2009 14:17:54
Familienzusammenführung,Sohn aus Paraguay nach Deutschland
Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommenSie hat in Paraguay einen Sohn von 10 Jahren, den Sie verständlicherweise gerne hier
bei uns haben möchte, da Ihre Mutter doch mehr Probleme mit ihm hat als es am Anfang
aussah.
Durch diesen Umstand geht es meiner Frau nicht besonders gut.
Für ihren Sohn besitzt meine Frau das alleinige Sorgerecht.
Gestern hatten wir im Ausländeramt der Stadt V..... gefragt welche Unterlagen von uns
Verlangt werden bei der Deutschen Botschaft in Asuncion um den Antrag auf Familien-
zusammenführung zu stellen.
Er gab uns Auskunft und sagte unter anderem auch, dass ich über ein Nettoeinkommen von
1720 Euro verfügen muss, damit dem Antrag stattgegeben wird.
Und genau da ist nun unser Problem, im Moment verfüge ich über einen 400 Euro–Job und
beziehe Harz IV.
Gibt es für uns nun wirklich keine Möglichkeit den Sohn meiner Frau nach Deutschland zu
holen?
Es muss doch für solche Fälle Härtefallreglungen geben die greifen, oder sehe ich das falsch.
Was können wir machen um das Visum für ihren Sohn zu erhalten ?
Mit freundlichen Grüßen
Auftrag angenommen am 17.02.2009 14:49:31
Rechtsanwältin Katarina Zdravkovic
Hamburger Straße 177, 28205 Bremen, Tel: 0421 - 47 90 80 4, Fax: 0421 - 597 66 22
Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 28
Hamburger Straße 177, 28205 Bremen, Tel: 0421 - 47 90 80 4, Fax: 0421 - 597 66 22
Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Ausländerrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 28
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Zdravkovic direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

