Auftrag geschrieben am 19.01.2012 15:28:29
Fehlendes Beratungsgespräch incl. Unterschift bei Optionscheinen
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € 100,00 | Status: angenommenEin 81 Jähriger Mann kauf und verkauft nur Optionsscheine ohne Unterschrift eines Beratungsgespräches bzw. es liegt keine Unterschrift vor über die Termingeschäftsfähigkeit. Weiterhin leiht die Bank dem alten Mann noch ca. 350.000,00 € auf Basis eines Ackers und eines Hauses. Der Acker und das Haus ist aber nicht dem Wert entsprechen Schätzung ca. 130 % Kredit gegeben. Nach 2 Jahren ist ca. 500.000,00 € weg und die Bank fordert jeden Monat 1300 € Zinsen die auch bezahlt werden von dem Mann.
Welche Möglichkeiten gibt es hier die Bank zu verklagen:
1. Auf Schadenersatz
2. Welcher Bankenverband kann helfen
3. Wie kann man sich hier rechtlich helfen lassen?
Auftrag angenommen am 19.01.2012 16:04:34
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 560
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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