Auftrag geschrieben am 29.10.2011 09:56:32
Feststellung meiner Geschäftsfähigkeit in den Jahren 2000 bis 2003
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € 250,00 | Status: archiviertDas erste fachärztliche Attest wurde dazu 1999 erstellt, weitere Atteste von 2003 und 2004 liegen bei meinem damaligen, behandelnden Psychiater und Neurologen vor.
Ich habe in der Zeit meiner Krankheit vermögensrelevante Verträge unterzeichnet
Ich gehe davon aus, dass ich zum damaligen Zeitpunkt nich voll Geschäftsfähig war
Ich brauche keine Rechstberatung
Ich suche einen Anwalt in München, welcher in meinem Auftrag ein medizinisches Vorgutachten erstellen lässt - und nur von dieser Person
Dr. med. Ursula Münch
Ärztin für Psychiatrie
Seit 1989 als Ärztin für Psychiatrie am Gesundheitsamt München
Dieser Auftrag kann nur über folgende Gesellschaft gestellt werden
http://www.gwg-institut.com/kontakt.html
Im Einzelfall und nach Rücksprache werden auch Gutachtensaufträge von Rechtsanwälten angenommen
Ich erwarte also einen sehr versierten Anwalt, welcher für mich bei positiver Erledigung dieses Auftrages auch durchaus weiter mit meiner Mandantschaft rechnen kann
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 29.10.2011 11:22:10
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe schon Erfahrungen über das Bayerische Landessozialgericht München mit einem Arzt, dessen Gutachten von diesem Gericht akzeptiert worden ist, gemacht. Es ging zwar um die Feststellung einer anderen Krankheit, die im Jahr 2000 vorgelegen haben soll, er könnte aber auch das Vorliegen Ihrer Krankheit zu dieser Zeit feststellen. Dies wäre dann ziemlich gerichtsfest. Wenn Sie das Vorliegen einer Krankheit von irgendeinem Arzt feststellen lassen, gilt das nur als qualifizierter Parteivortrag, so dass da nicht unbedingt ein Vorteil bedeuten mag, bzw. Ihnen in aller Regel nicht bringen wird, solange dies nicht von einem gerichtlich bestellten Gutachter bestätigt wird.
Wo der Sitz des Anwalts, spielt in diesen Sachen keine Rolle.
Wenn Sie Interesse an meiner Vertretung in der Sache haben, zögern Sie nicht, um mich zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüssen
Edin Koca
Rechtsanwalt
geschrieben am 29.10.2011 11:22:10
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe schon Erfahrungen über das Bayerische Landessozialgericht München mit einem Arzt, dessen Gutachten von diesem Gericht akzeptiert worden ist, gemacht. Es ging zwar um die Feststellung einer anderen Krankheit, die im Jahr 2000 vorgelegen haben soll, er könnte aber auch das Vorliegen Ihrer Krankheit zu dieser Zeit feststellen. Dies wäre dann ziemlich gerichtsfest. Wenn Sie das Vorliegen einer Krankheit von irgendeinem Arzt feststellen lassen, gilt das nur als qualifizierter Parteivortrag, so dass da nicht unbedingt ein Vorteil bedeuten mag, bzw. Ihnen in aller Regel nicht bringen wird, solange dies nicht von einem gerichtlich bestellten Gutachter bestätigt wird.
Wo der Sitz des Anwalts, spielt in diesen Sachen keine Rolle.
Wenn Sie Interesse an meiner Vertretung in der Sache haben, zögern Sie nicht, um mich zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüssen
Edin Koca
Rechtsanwalt
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geschrieben am 30.10.2011 17:02:27
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
sollten Sie explizit einen Anwalt aus München wünschen, lässt sich dieser auch hierüber recherchieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
geschrieben am 30.10.2011 17:02:27
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 133
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Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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