Auftrag geschrieben am 30.12.2009 08:09:47
Firmensitz Ausland Versand aus Deutschland
Rechtsgebiet: Internationales Recht | Status: GeschlossenDie Ware wird von der Firma in Thailand palettenweise nach Deutschland eingeführt und nach Incoterms DDP abgerechnet. (Lieferant in Thailand übernimmt alle Kosten und Gefahren). Die Ware wird ordnungsgemäß in Deutschland verzollt und es wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die kompletten Kosten für die Einfuhr, also Versand, Gebühren, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden von der Spedition (die die Einfuhrabwicklung in Deutschland übernimmt) der Firma in Thailand in Rechnung gestellt.
In Deutschland wird demnach nur ein reines Auslieferungslager gehalten und die Ware bei einem Versandlogistiker in Deutschland eingelagert. Wird ein Artikel verkauft und bezahlt, wird dem Versandlogistiker die Adresse des Kunden mitgeteilt und der entsprechende Artikel aus dem Auslieferungslager versendet. Der Logistiker rechnet diese Kosten mit der thailändischen Firma ab.
Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorauskasse, der Kunde/Käufer überweist den Kaufbetrag auf ein deutsches Bankkonto, das auf unseren Namen bzw. die Firma in Thailand registriert ist. Von dieser deutschen Bank werden die Beträge wiederum regelmäßig online auf ein Geschäftskonto in Thailand transferiert.
Es ist nicht beabsichtigt eine Niederlassung in Deutschland zu gründen, auch keine unselbständige Betriebsstätte. Lediglich eine Kontaktadresse, da wir in Deutschland noch einen Wohnsitz halten uns aber mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten werden, (gewöhnlicher Aufenthalt ist Thailand).
Alle Einkünfte werden somit ordnungsgemäß in Thailand versteuert.
Meine Fragen:
• Ist so eine Konstellation möglich? Wenn ja, wo liegt die Problematik?
• Besteht weitere Steuerpflicht in Deutschland, obwohl Firmensitz und Rechnungsstellung in Thailand erfolgen? (Weil die Bezahlung der Ware über ein deutsches Bankkonto läuft?)
• Impressumspflicht: Ist zusätzlich eine gültige Adresse in Deutschland, weil die registrierte Domain eine .de Domain ist?
• Werden die Rechnungen an die Endkunden netto, ohne Deutsche Ust. ausgestellt? (Die Ware wurde ja zwar versteuert eingeführt, eine Vorsteuer kann aber in D. nicht geltend gemacht werden).
• Inwiefern greift das Doppelbesteuerungsabkommen? (Quellenlandprinzip oder Territorialitätsprinzip).
Bitte auch Hinweise, falls ich bei der Thematik etwas vergessen habe.
Mit freundlichen Grüßen
