Auftrag geschrieben am 24.04.2011 14:04:46
Flexstrom - keine Bonuszahlung, versteckte Preiserhöhung
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: angenommenich habe vom 1.3.2010 bis zum 28.2.2011 Strom von FlexStrom bezogen (d.h. ich habe den Vertrag zum Ende des 1. Bezugsjahres nach Erhalt einer Preiserhöhung zum 1.3.2011 fristgerecht gekündigt). In der vergangenen Woche habe ich jetzt die Schlussabrechnung erhalten und darin konnte ich von einer mir bis dato unbekannten Preiserhöhung (von 17.5 Cents/kWh auf 20.3 Cents/kWh) zum 1.7.2010 lesen – ich vermute daher, dass ich Opfer einer versteckten Preiserhöhung geworden bin (siehe Artikel bei test.de / Stiftung Warentest vom 2.12.2010).
Darüber hinaus wurde mir auch der in den ursprünglichen Vertragsunterlagen zugesagte Bonus von 150,—Euro vorenthalten, d.h. der "Gesamtschaden" beläuft sich bei mir auf ca. 290,—Euro.
Der Auftrag bezieht sich darauf FlexStrom rechtssicher (und unter Bezugnahme auf deren AGBs, bereits existierende Urteile bzw. existierende Unterlassungserklärungen) bzgl. beider Punkte in Verzug zu setzen und dann - falls notwendig - den Mahn- und Inkassoprozess einzuleiten.
Evtl. notwendiges anschließendes gerichtliches Vorgehen (via Klage) sollte dann abhängig von FlexStrom´s Reaktion und bis dahin vorliegenden Gerichtsurteilen abhängig gemacht werden und ist nicht Teil des Auftrages.
Auftrag angenommen am 24.04.2011 14:42:50
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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