Auftrag geschrieben am 25.07.2011 23:29:16
Forderung durch verbundenes Unternehmen einziehen lassen ohne Inkassoerlaubnis
Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € 200,00 | Status: angenommenDie UG ist dabei kein registriertes Inkassounternehmen sondern soll gemäß § 2 RDG, Absatz 3, Satz 6 "... Rechtsdienstleistung ist nicht ... die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes)" die Dientstleistungstätigkeit ausüben.
Wie kann ich diese Konstellation bewerkstelligen?
Auch benötige ich ein paar Mustertexte, z.B. wie stellt sich die UG gegenüber Schuldnern und Gerichten vor und wie sieht der Dienstleistungsvertrag zwischen der Einzelfirma und der UG aus.
Und, muss die UG Rechtsnachfolger bei titulierten Forderungen werden und gemäß § 727 ZPO einen Titel auf sich umschreiben lassen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
MfG viandur
Im Anschluss an diese Tätigkeit wird auch eine Überarbeitung von AGB benötigt werden. Hierzu soll nach Abschätzung des Umfangs ein unverbindliches Angebot abgegeben werden.
Auftrag angenommen am 26.07.2011 00:33:02
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 163
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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