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Auftrag geschrieben am 25.07.2011 23:29:16

Forderung durch verbundenes Unternehmen einziehen lassen ohne Inkassoerlaubnis

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Einsatz: € 200,00 | Status: angenommen
Ich möchte angekaufte titulierte wie nicht titulierte Forderungen durch eine in meinem Eigentum stehende UG einziehen lassen. Die Einzelfirma sollte dabei wirtschaftlicher Inhaber der Forderungen bleiben. Die UG soll nach außen hin als Gläubiger auftreten und auch das Risiko z.B. von Vollstreckungsgegenklagen oder Fehlern in der Zwangsvollstreckung tragen. Sollte die UG Insolvent werden sollen die Forderungen wirtschaftlich der Einzelfirma erhalten bleiben. Die Einzelfirma selber soll nicht durch Schuldner angreifbar sein.

Die UG ist dabei kein registriertes Inkassounternehmen sondern soll gemäß § 2 RDG, Absatz 3, Satz 6 "... Rechtsdienstleistung ist nicht ... die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes)" die Dientstleistungstätigkeit ausüben.

Wie kann ich diese Konstellation bewerkstelligen?

Auch benötige ich ein paar Mustertexte, z.B. wie stellt sich die UG gegenüber Schuldnern und Gerichten vor und wie sieht der Dienstleistungsvertrag zwischen der Einzelfirma und der UG aus.

Und, muss die UG Rechtsnachfolger bei titulierten Forderungen werden und gemäß § 727 ZPO einen Titel auf sich umschreiben lassen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

MfG viandur

Im Anschluss an diese Tätigkeit wird auch eine Überarbeitung von AGB benötigt werden. Hierzu soll nach Abschätzung des Umfangs ein unverbindliches Angebot abgegeben werden.


Auftrag angenommen am 26.07.2011 00:33:02
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
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