Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327602
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 31.12.2009 05:26:40

Forderungsmanagement

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: angenommen
Ich wurde durch Anwälte "Empfohlen" in die Insolvenz Geschickt und kam diesem nach. Die Ex Frau hat ein Gebäude KOMPLETT räumen lassen. Jene Forderung:
- Amtsgericht Freising 3F416/08 eV Euro 34.500,-
- Amtsgericht Freising 7C592/09 Euro 19.582,-
- Gläubiger 4 InSo Gericht Landshut IK 9/08 Euro 17.616,50
(abgetretene Forderung auf mich selbst; inhaltlich verschiedene Personen)

sollten dem nach dem Schutz der Immobilie dienen Wert Euro 68.000,- (Restverbindlichkeit Euro 23.239,08 per 01.2008) Zuschlag vom 11.11.2009 ZVG Amtsgericht Wilhelmshaven 10K161/07

Restliches sollte laut aussage der beauftragten des Treuhänder XXXXX verrechnet werden. Dieses Geschah bis heute nicht und die Sicherheiten wurden nicht angenommen. Eine Auszahlung / Befriedigung erfolgt nicht und die beauftragte des Treuhänder verwickelt sich in Wiedersprüche.

Lt. Aussage des Anwaltes welcher mir Empfahl in InSo zu gehen sollte ich nach dem die Forderungen durchgesetzt wurde das InSo Verfahren unbeschadet wieder verlassen. Dieser erscheint mir derzeit nicht berücksichtigt und das Guthaben wurde mir nicht zur Verfügung gestellt bzw. Gläubiger 4 sollte entsprechend befriedigt werden unter Berücksichtigung bereits geleisteter anteiliger Zahlungen.


Auftrag angenommen am 31.12.2009 14:30:18
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Internationales Gesellschaftsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 733

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
schafte in kürzester Zeit Gerichtsbeschluss und setze diesen Zielbewust um. Bedachte dabei Aspekte für die Zukunft.Steht in ständigem Kontakt zum Mandanten für Informationsabgelich.



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schröter direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt