Auftrag geschrieben am 12.01.2012 12:09:57
Frage zur Renovierung nach Ende des Mietverhältnisses
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenmeine Frage betrifft beigefügten Scan meines Mietvertrages. Zum 31.01.2012 habe ich meinen Mietvertrag gekündigt.
Wie ist die Wohnung zu hinterlassen. Farbige Wandflächen habe ich bereits streichen lassen.
Sind die weisen, noch nicht gestrichenen Flächen von mir oder dem Vermieter zu malern.
Sind die Türstöcke (Altbautürstöcke mit Relief im Holz) zu Streichen bzw abzuschleifen?
Im Badezimmer blättert teilweise der Putz wegen Feuchtigkeit von der Wand. Ist diese Reparatur von mir durchzuführen?
Teilweise sind kleine Stücke aus dem alten Fischgrätparkett an den Ecken gebrochen, wer ist hier für die Reparatur zuständig?
Bitte mit Nennung der jeweiligen Paragraphen.
Vielen Dank
Auftrag angenommen am 12.01.2012 12:42:38
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 127
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 127
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hermes direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

