Auftrag geschrieben am 03.11.2008 17:14:03
Französisches Erbrecht - Aufrechnung von Schenkungen auf das Erbe in Frankreich
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenDeshalb die Frage: wie verhält es sich im französischen Erbrecht? Können die Geschwister eine Anrechnung verlangen, nur weil für die Überweisungen ins Ausland zu meinem Vater Belege vorliegen, sämtliche Vergünstigungen und Zuwendungen für sie aber nur bar statt fanden und damit nicht beweisbar sind? Und gibt es für solche Summen evtl. auch Verjährungsfristen? Zum Zeitpunkt der Schenkungen war das Vermögen der Großmutter noch erheblich größer, da eine Firma vorhanden war, diese ist später aber "Konkurs" gegangen.
Auftrag angenommen am 03.11.2008 18:07:11
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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