Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 03.11.2008 17:14:03

Französisches Erbrecht - Aufrechnung von Schenkungen auf das Erbe in Frankreich

Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen
Meine Großmutter ist kürzlich in Frankreich verstorben, erblich begünstigt ist mein Vater (lebt hier in Deutschland) sowie dessen zwei Geschwister. Mein Vater hat über die letzten 30 Jahre mehrere Summen von seiner Mutter geschenkt bekommen, insgesamt etwa 150.000 D-Mark (zuletzt 1994). Nun wollen die beiden Geschwister, die direkt bei der Großmutter in der Nähe gelebt haben, über den Notar einen Ausgleich für diese Zahlungen, da sie diese in den Unterlagen der Großmutter entdeckt haben. Die Summe soll auf das noch zu vererbende Vermögen von rund 120.000 Euro (Immobilien wurden bereitss zu Lebzeiten gleichmäßig auf die drei Erben verteilt, darum gibt es keinen Streit). angerechnet werden.
Deshalb die Frage: wie verhält es sich im französischen Erbrecht? Können die Geschwister eine Anrechnung verlangen, nur weil für die Überweisungen ins Ausland zu meinem Vater Belege vorliegen, sämtliche Vergünstigungen und Zuwendungen für sie aber nur bar statt fanden und damit nicht beweisbar sind? Und gibt es für solche Summen evtl. auch Verjährungsfristen? Zum Zeitpunkt der Schenkungen war das Vermögen der Großmutter noch erheblich größer, da eine Firma vorhanden war, diese ist später aber "Konkurs" gegangen.


Auftrag angenommen am 03.11.2008 18:07:11
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
Zeitgenaue Antwort, sehr gute Darstellung der rechtlichen Situation trotz schwieriger Rahmenbedingungen (französisches Recht). Klare Aufklärung über die Situation. Wirklich sehr empfehlenswert!



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.