Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340074
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 09.02.2011 02:01:16

Freigabe für Bilder von Waren

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: angenommen
Hallo und Guten Abend.

Ich plane einen Internetshop bei Ebay zu eröffnen.Es sind viele Fragen wo ich erst klären möchte , bevor ich los lege .

Da ich die Ware nicht selbst im Ausland bestelle , beziehe ich diese über einen Bekannten, der wiederum diese Ware im Ausland bestellt. Er hat die Freigabe vom Ausland die Bilder der Ware im Internet zu veröffentlichen. Wie ist es jetzt , wenn ich seine Ware kaufe , und im Internetshop bei Ebay weiterverkaufe ? Benötige ich die Freigabe von meinem Bekannten oder die des Anbieters im Ausland ? Was sollte so ein Schreiben enthalten ?


Wie ist es wenn ich selbst die Ware fotografiere, keine Nummer oder Hersteller ersichtlich ist . Darf ich dies dann veröffentlichen , zb. auch mit meinem Firmennamen im Bild , als Kopierschutz ?


Auftrag angenommen am 09.02.2011 02:16:32
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Weber direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.