Auftrag geschrieben am 20.01.2012 16:34:24
GKV pflichtversichert.
Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenSachverhalt:
Meine Frau bezog bis zum 27.12. Elterngeld und war pflichtversichert da Sie vor der Schwangerschaft zur Schule ging. Nun kam das zweite Kind am 3.1. und würde wieder Elterngeld beziehen. Da meine Frau nicht vom 27.12. bis 3.1. gearbeitet hat und auch sonst nicht während des Elterngeldbezuges, wurde meine Frau nun als freiwillig versichert eingestuft. Damit entfällt dann auch die Beitragsfreiheit während des neuen Elterngeldbezuges.
Ich bin während der gesamten Zeit in der PKV und Freiberufler.
Auftrag angenommen am 20.01.2012 17:00:34
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Ulzburger Straße 841, 22844 Norderstedt, Tel: 040/58955558, Fax: 040/58955523
Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 165
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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