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Auftrag geschrieben am 20.01.2012 16:34:24

GKV pflichtversichert.

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Es ist zu prüfen, ob meine Frau pflichtversichert in der GKV ist, wenn dem so ist soll ein Brief an die DAK verschickt werden, damit meine Frau während des erneuten Elterngeldbezuges steuerfrei bleibt.

Sachverhalt:
Meine Frau bezog bis zum 27.12. Elterngeld und war pflichtversichert da Sie vor der Schwangerschaft zur Schule ging. Nun kam das zweite Kind am 3.1. und würde wieder Elterngeld beziehen. Da meine Frau nicht vom 27.12. bis 3.1. gearbeitet hat und auch sonst nicht während des Elterngeldbezuges, wurde meine Frau nun als freiwillig versichert eingestuft. Damit entfällt dann auch die Beitragsfreiheit während des neuen Elterngeldbezuges.
Ich bin während der gesamten Zeit in der PKV und Freiberufler.


Auftrag angenommen am 20.01.2012 17:00:34
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Ulzburger Straße 841, 22844 Norderstedt, Tel: 040/58955558, Fax: 040/58955523
Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht
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