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Auftrag geschrieben am 30.01.2009 09:37:51

Garage mit Sondernutzungsrecht, Zufahrt/Stellplatz davor aber Gemeinschaftseigentum

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: archiviert
Die Gemeinschaft nutzt eine "Abkürzung" und geht dabei über die Zufahrt zu meiner Garage, obwohl der offizelle Zugang zu den Häuser kein Umweg darstellt. Muss ich das hinnehmen?

Was ist wenn ich rüchwärts aus der Garage fahre und nicht sehen kann, ob da jemand kommt?

Die Zufahrt vor meiner Garage wird im Winter auch nicht geräumt oder gestreut. Was ist wenn jemand auf "meiner Garagenzufahrt fällt und sich ein Bein bricht?

Mit freundlichem Gruß


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