Auftrag geschrieben am 19.07.2010 15:03:44
Garantieverletzung in einem Unternehmenskaufvertrag
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommenZwei Fragen:
A) Sind die dargestellten Garantieverletzungen laut Anlage so objektiv nachvollziehbar und ggf. auch vor Gericht durchsetzbar?
B) Wie hoch sind die Ansprüche die aus diesen Garantieverletzungen erwachsen könnten (bzw. welche Methoden können zur Quantifizierung herangezogen werden)?
Unterlagen hängen als Scan an
1. Der Teil des Kaufvertrages in dem die Garantieansprüche festgehalten
2. Die Übersicht über die Lohnansprüche aus dem Appendix des Kaufvertrages sowie aktuelle Lohnzetteln aus denen die aktuellen Ansprüche hervorgehen sowie unsere Argumenation (Anmerkung: da die Spaltenüberschriften im Original schlecht lesbar sind wurden sie nachträglich mit Kugelschreiber noch einmal ergänzt)
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 19.07.2010 15:19:28
Sehr geehrter Auftraggeber,
Ihr Einsatz entspricht in keiner Weise Ihrem Interesse an einer sachgerechten Bearbeitung. Allein die Durchsicht der angefügten Unterlagen verbraucht den gebotenen Einsatz.
Ich rate Ihnen zu einer deutlichen Anhebung des Einsatzes. Gern können Sie sich auch per Direktanfrage an mich wenden - ich werde Ihnen sodann ein angemessenes Vergütungsangebot unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ziegler
-Rechtsanwalt-
geschrieben am 19.07.2010 15:19:28
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Am Kabutzenhof 22, 18057 Rostock, Tel: 0381-25296960, Fax: 0381-25296961
Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 115
Am Kabutzenhof 22, 18057 Rostock, Tel: 0381-25296960, Fax: 0381-25296961
Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 115
Sehr geehrter Auftraggeber,
Ihr Einsatz entspricht in keiner Weise Ihrem Interesse an einer sachgerechten Bearbeitung. Allein die Durchsicht der angefügten Unterlagen verbraucht den gebotenen Einsatz.
Ich rate Ihnen zu einer deutlichen Anhebung des Einsatzes. Gern können Sie sich auch per Direktanfrage an mich wenden - ich werde Ihnen sodann ein angemessenes Vergütungsangebot unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ziegler
-Rechtsanwalt-
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 20.07.2010 01:12:35
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann meinem Kollegen nur zustimmen .Der von Ihnen gebotene Einsatz steht in keinerlei Verhältnis zum Haftungsrisiko, zur wirtschaftlichen Bedeutung sowie zum Arbeitsaufwand. Sie sollten Ihren Einsatz angemessen auf nicht unter 450.- € anheben.
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
geschrieben am 20.07.2010 01:12:35
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann meinem Kollegen nur zustimmen .Der von Ihnen gebotene Einsatz steht in keinerlei Verhältnis zum Haftungsrisiko, zur wirtschaftlichen Bedeutung sowie zum Arbeitsaufwand. Sie sollten Ihren Einsatz angemessen auf nicht unter 450.- € anheben.
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 20.07.2010 08:43:08
Eingrenzung der gewünschten Auskunft auf Garantiefall 1.Abweichung der Gehaltsansprüche von Fr. S.
Die einzige Frage ist: Wie werden Ansprüche aus fälschlicherweise zu niedrig angegebenen Lohnansprüchen bei einem Unternehmenskauf in der Regel quantifiziert.
Hinweise: es ist nur §5.20 des Kaufvertrages relevant. Hier wird versichert, dass die im Appendix aufgeführten Zahlen richtig sind. Das andere Dokument belegt nur, dass es eine Abweichung gibt. Diese Abweichung ist unstrittig. Somit sollte die Durchsicht der Unterlagen nicht mehr notwendig sein bzw. nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Es geht bei dieser Frage auch nur um die Vorbereitung eines Gespräches mit der Verkäuferin.
geschrieben am 20.07.2010 08:43:08
Eingrenzung der gewünschten Auskunft auf Garantiefall 1.Abweichung der Gehaltsansprüche von Fr. S.
Die einzige Frage ist: Wie werden Ansprüche aus fälschlicherweise zu niedrig angegebenen Lohnansprüchen bei einem Unternehmenskauf in der Regel quantifiziert.
Hinweise: es ist nur §5.20 des Kaufvertrages relevant. Hier wird versichert, dass die im Appendix aufgeführten Zahlen richtig sind. Das andere Dokument belegt nur, dass es eine Abweichung gibt. Diese Abweichung ist unstrittig. Somit sollte die Durchsicht der Unterlagen nicht mehr notwendig sein bzw. nur wenige Minuten in Anspruch nehmen. Es geht bei dieser Frage auch nur um die Vorbereitung eines Gespräches mit der Verkäuferin.
Auftrag angenommen am 22.07.2010 12:08:32
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Roth direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.



