Auftrag geschrieben am 28.06.2011 08:35:36
Gartenhaus auf Terrasse im Souterain
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 60,00 | Status: angenommenin der Teilungserklärung unseres Hauses steht folgendes:
"Miteigentumsanteil von ... verbunden mit dem Sondereigentum an der im Erd- und und Kellergeschoss rechts gelegenen Sondereigentumseinheit sowie dem Kellerraum Nr. XX.
Nr XX des Aufteilungsplanes."
Im Plan ist die Terasse im Souterain zwar etwas anders gelegen, aber eingezeichnet.
In der Anlage "Wohnflächenberechnung" ist die Terasse im "Untergeschoss" als Wohnfläche (x0,25) aufgeführt.
Die Terasse liegt 3m unter dem Vorplatzniveau und stellt den vorgeschriebenen Mindestabstand von 3m des Hauses zum Nachbargrundstück dar. Es ist von der Straße her erst dann zu sehen, wenn man an eine Pflanzsteinmauer (ca. 1m Höhe)herantritt und drüberschaut. Von der Gartenseite her ist sie auch erst einsehbar wenn man an das Grundstück herantrtt und den Hals reckt. Die Grundstücksgrenze ist durch einen 1,80m hohen blickdichten Holzzaun, welcher auf einer kleinen Pflanzsteinmauer steht realisiert. der Pflanzenbewuchs von der Nachbarseite ragt darüber hinaus.
Für mich handelt es sich bei der Terasse um Sondereigentum und wenn ich keine Verbindung mit dem, sowie 10 cm Abstand zum Wohnhaus einhalte, müsste es doch möglich sein, auch ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, ein Gartenhaus (nicht zu Wohnzwecken) auf die Grundstücksgrenze zu stellen. Dass sowas mit dem Nachbarn abnesprochen sein sollte ist klar.
Eine allstimmige Zustimmung in der Eigentümerversammlung wäre fraglich, da ich in der Hauseigentümerversammlung einen Gegner habe
Wie beurteilen Sie das?
Auftrag angenommen am 28.06.2011 10:26:54
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 301
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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