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Auftrag geschrieben am 12.03.2011 20:30:59

Gebrauchtwagenkauf von Privat

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommen
Gestern habe ich ( KFZ-Meister) ein gebr. Auto von Privat gekauft. Bei der Übergabe hatte ich keine Möglichkeit das Auto von unten zu besehen.Auf der Autobahn stellte ich fest dass der Auspufflose ist und die hinteren Bremsen nicht in Ordnung sind. Bei der Überprüfung zu Hause stellte sich heraus, dass die hinteren Bremsen total ohne Funktion sind und der Auspuff fast abfällt. Da ich mich auf den HU-Bericht verlassen habe der erst vor 1605KM gemacht wurde bin ich nun verlassen.
Feststeht dass die Bremsen zum Zeitpunkt der Prüfung bereits defekt waren und auch der Auspuff eigentlich keine AU zulässt.ES liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln muß. Ausserdem hat das Auto einen Heckschaden gehabt der nicht angegeben wurde.
Gibt es eine Möglichkeit zumindest die Ersatzteilkosten wieder zu bekommen ?und was kostet mich das da ich keinen Rechtsschutz habe. Wie muß ich vorgehen? Da das Auto umgemeldet werden muss, sollte ich schnell eine Antwort bekommen Tel 0170/9353533 vielen Dank G.Haist


Auftrag angenommen am 12.03.2011 20:49:47
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
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