Auftrag geschrieben am 12.03.2011 20:30:59
Gebrauchtwagenkauf von Privat
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenFeststeht dass die Bremsen zum Zeitpunkt der Prüfung bereits defekt waren und auch der Auspuff eigentlich keine AU zulässt.ES liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handeln muß. Ausserdem hat das Auto einen Heckschaden gehabt der nicht angegeben wurde.
Gibt es eine Möglichkeit zumindest die Ersatzteilkosten wieder zu bekommen ?und was kostet mich das da ich keinen Rechtsschutz habe. Wie muß ich vorgehen? Da das Auto umgemeldet werden muss, sollte ich schnell eine Antwort bekommen Tel 0170/9353533 vielen Dank G.Haist
Auftrag angenommen am 12.03.2011 20:49:47
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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