Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327866
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 03.05.2009 18:18:04

Geh- und Fahrtrecht blockiert bzw. reduziert

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen
Im seinerzeitigen Kaufvertrag wurde Folgendes vereinbart: "Der Käufer (= zu Beklagende) räumt hiermit dem jeweiligen Eigentümer der verbleibenden Restfläche aus Flurnr. xx der Gemarkung xx für alle Zeiten das unentgeltliche Recht ein, über den Bereich des bereits in der Natur vorhandenen und gepflasterten Weges in die heutige Kauffläche zu gehen und mit Fahrzeugen aller Art zu fahren, um vom öffentlichen Weg in sein Grundstück zu gelangen."

Diese im äußersten Randbereich befindliche Zufahrt wurde bereits vor Jahren um 2/5 verringert (der gepflasterten Breite! und hier ein weiteres inneres 2.tes Tor vom Käufer zusätzlich darauf gebaut. Bilder im Anhang) so dass ich mit Anhänger bzw. Wohnwagen nicht mehr einfahren kann (zumal die Zufahrt bis zum Grundstück auch wie ein langgezogenes S geschnitten ist und ein Fahrzeuggespann auch Bewegungsräume und Rangierbreite braucht, besonders im Winter da z.T. Waldweg und matschig".
Dies wurde bereits als Klageentwurf eines RA-Kollegen ausgearbeitet und dem Käufer mitgeteilt, aber aufgrund der hohen Kosten seinerzeit nicht Prozessiert.
Trotz "Bitten und Schreiben" keine Rücknahme!
Neueste dazukommende "Nerverei" die Einfahrt ist zugeparkt
und trotz Rufen bzw. Hupen usw. wird diese nicht freigegeben. Kommentar: "...nicht gehört, gesehen oder oder". Kann sein Grundstück aber nicht betreten durch 2.tes inneres gesichertes Tor.

Damit dies sofort aufhört dürfte wahrscheinlich ein Prozeß unumgänglich sein (nächste Großstadt Nürnberg). Ich möchte einen klaren und deftigen Brief eines RA welcher die Rechtslage einfordert und bei zu erwartender weiteren Uneinsichtigkeit dann auch hier klagen könnte (eventuell Unterlassungserklärung und Rückbau ausreichend). Ferner weitere solcher Schikanen mit Ordnungsstrafe versieht/androht!
Unterlagen und weitere Bilder jederzeit möglich (mail, fax oder Post)


Auftrag angenommen am 03.05.2009 20:11:58
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
Bewertungen: 191

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
Das Kernproblem wurde erkannt und gezielt angegangen. Alles weitere kommt nun auf die Reaktion bzw. Vernunft der "Beklagten bzw. Schädigerin" an.



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Seiter direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt