Auftrag geschrieben am 03.05.2009 18:18:04
Geh- und Fahrtrecht blockiert bzw. reduziert
Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommenDiese im äußersten Randbereich befindliche Zufahrt wurde bereits vor Jahren um 2/5 verringert (der gepflasterten Breite! und hier ein weiteres inneres 2.tes Tor vom Käufer zusätzlich darauf gebaut. Bilder im Anhang) so dass ich mit Anhänger bzw. Wohnwagen nicht mehr einfahren kann (zumal die Zufahrt bis zum Grundstück auch wie ein langgezogenes S geschnitten ist und ein Fahrzeuggespann auch Bewegungsräume und Rangierbreite braucht, besonders im Winter da z.T. Waldweg und matschig".
Dies wurde bereits als Klageentwurf eines RA-Kollegen ausgearbeitet und dem Käufer mitgeteilt, aber aufgrund der hohen Kosten seinerzeit nicht Prozessiert.
Trotz "Bitten und Schreiben" keine Rücknahme!
Neueste dazukommende "Nerverei" die Einfahrt ist zugeparkt
und trotz Rufen bzw. Hupen usw. wird diese nicht freigegeben. Kommentar: "...nicht gehört, gesehen oder oder". Kann sein Grundstück aber nicht betreten durch 2.tes inneres gesichertes Tor.
Damit dies sofort aufhört dürfte wahrscheinlich ein Prozeß unumgänglich sein (nächste Großstadt Nürnberg). Ich möchte einen klaren und deftigen Brief eines RA welcher die Rechtslage einfordert und bei zu erwartender weiteren Uneinsichtigkeit dann auch hier klagen könnte (eventuell Unterlassungserklärung und Rückbau ausreichend). Ferner weitere solcher Schikanen mit Ordnungsstrafe versieht/androht!
Unterlagen und weitere Bilder jederzeit möglich (mail, fax oder Post)
Auftrag angenommen am 03.05.2009 20:11:58
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 202
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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