Auftrag geschrieben am 23.03.2011 00:58:11
Gekaufter Welpe verstorben - Geld zurück vom "Züchter"
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenZüchterin behauptet kein Geld zu haben, da angeblich Harz IV, (durfte wohl auch nicht nebenbei Geschäfte machen, oder?!). Somit will/kann Sie den Kaufpreis nicht erstatten. Sie ist wohl der Meinung, dass man Ihr wegen Harz IV nichts passieren kann, da ja eh nichts zu holen ist.
Was ich erreichen will: Züchterin durch ein Anwaltschreiben unter Druck setzen - d.h. Sie über meine Käuferrechte und Ihre Verkäuferpflichten aufklären, evtl auch vor dem Hintergrund Ihrer Arbeitslosigkeit. Letztendlich will ich zumindest ein Teil des Geldes zurück von Ihr - wenn sein muss in Raten.
Folgende Unterlagen liegen mir vor: Kaufvertrag (erfolgte per Mail ohne Unterschrift), meine Anzahlung des Kaufpreises per Banküberweisung, den Rest zahlte ich in Bar, Arztrechnungen, Röntgenaufnahme die Gesundheitsschäden aufzeigt, Euthanasiebescheinigung.
Auftrag angenommen am 23.03.2011 01:08:18
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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