Auftrag geschrieben am 15.06.2011 10:23:32
Geliehenes Geld zurück
Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: angenommenNun kam es wie es kommen musste, die beiden haben sich getrennt und ich blieb auf meinen 700,00€ sitzen, der junge Mann war zu dem Zeitpunkt 16 Jahre und die Eltern haben alle Schuld von sich gewiesen und sahen sich nicht dazu verpflichtet das Geld ingenwie zurück zu zahlen.
Nachdem ich dann lange Zeit schriftlich darum gebeten habe hat er auch einen Tei bezahlt, so das jetzt noch 540,00€ offen sind.
Seid August 2010 hällt er mich nun immer wieder mit Versprechen und Ausreden hin.. mal ist er gerafe Arbeitslos, mal hat er gerade kein Geld da er die Wohnung renoviert und mal ist er am Führerschein.
Langsam bin ich es wirklich leid. Ausserdem hat er mir relativ frech geschrieben das ich ja eh nichts in der Hand habe da wir ja nichts schriftlich gemacht haben und er ja noch Strafunmündig gewesen sein ( da kannste eh nix machen,kannst einafch hoffen das ich Dir das Geld gebe ich kenn mich da aus = das waren seine Worte in einer seiner SMS )
Wie kann ich es nun anstellen das ich das Geld nun doch noch bekomme?
Am liebsten natürlich mit Zinsen, meine wenn ich Schukden habe kommt auch keiner und erlässt sie mir- da kann es dann schon mal passieren das der Gerichtsvollziehervor der Tür steht ( HABE MICH ÜBRIGENS MIT EINEM SOLCHEN IN VERBINDUNG GESETZT- DER KANN LEIDER AUCXH NICHTS AUSRICHTEN = er hat jedoch gesagt das ich mich am besten hiten in die Reihe anstelle )
MÖCHTE SIE BITTEN HERRN KRAUSE EINEN BRIEF ZU SCHREIBEN IN WELCHEM SIE IHN AUFFORDERN DEN BERTAG INCL ZINSEN UND WENN MÖGLICH AUCH ANWALTSKOSTEN ZU BEGLEICHEN
( HABE SCHON 20,00€ AN EINEN KOLLEGEN GEZAHLT; WELCHER MIR GERATEN HAT EINEN ANWALT EINZUSCHALTEN DA ICH SICHERLICH MEINE FORDERUNG GELTEND MACHEN KANN = ANTWORT VOM ANWALT =
Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern der Schuldner diese sms nachweisbar geschrieben hat, sollten Sie sie unbedingt manifestieren. Denn der Inhalt hat schuldeinräumende Wirkung, könnte also sehr zu Ihrem Vorteil sein.
Daher werden Sie die Forderung zivilrechtlich sicherlich durchsetzen können, zumal bestimmt Ihre Tochter als Zeugin zur Verfügung stehen dürfte - dieser Zeitgenosse irrt sich also gewaltig.
Ich würde Ihnen raten, ein Mahnverfahren einzuleiten. Dort können dann auch Zinsgen geltend gemacht werden.
Zudem ist die Auffassung zur Strafmündigkeit falsch, da die Vollendung des 14 Lebensjahres der entscheidende Zeitpunkt ist, sofern eine Strafbarkeit gegeben wäre. )
die sms Nachrichten sind auf meinem Handy. weiß nicht ob Sie die dann benötigen.
Da ich ,leider keine adresse sondern nur einen ort mit plz habe hoffe ich das man trotzdem etwas amchen kann.
hoffe auf eine positive antwort
gruss
c moos
Auftrag angenommen am 15.06.2011 10:26:38
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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