Auftrag geschrieben am 14.06.2010 15:50:49
Geltend machen von Schadenersatz
Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommenÜber das Shooting gibt es eine vertragliche Vereinbarung. Ein Vertragsentwurf wurde von mir erstellt und dem Model gemailt. Das Model hat sich, ebenfalls per Mail, mit dem Vertrag schriftlich einverstanden erklärt.
Außerdem bin ich 3 Tage vor dem geplanten Shooting 200 km (Hin- und Rückfahrt) zum Wohnort des Models gefahren, um mich mit dem Model persönlich zu treffen. In dem etwa einstündigen Gespräch wurden alle offenen Fragen geklärt. Außerdem wurde der Shootingtermin am Vorabend nochmal schriftlich vom Model bestätigt. Ich konnte also fest davon ausgehen, dass das Model den Termin einhalten wird.
Stattdessen treffe ich zu der vereinbarten Zeit an der angegebenen Adresse nur die Eltern des Models, die mir die lapidare Auskunft geben, ihre Tochter sei nicht anwesend und sie wüßten auch nicht, wo sie ist.
Es gibt weder eine Absage des Models, noch eine sonstige Rückmeldung. Am Handy meldet sich nur die Mailbox. Bis heute gibt es keinen Entschuldigung oder stichhaltige Begründung des Models für dieses vorsätzliche und böswillige Verhalten. Nur eine wirre Mail mit lächerlichen und leicht zu widerlegenden Schutzbehauptungen.
Unabhängig von Ärger und zeitlichem Aufwand sind mir folgende konkreten Kosten entstanden:
Autofahrt zum Vorgespräch (200 km)
Autofahrt zur Vorbereitung der Shootinglocation (80 km)
Anmietung der Shootinglocation (€ 170,-)
Autofahrt am Shootingtag/Abholen des Models (200 km)
Kosten für die Visagistin (€ 174,-)
Diesen Schaden möchte gegenüber dem Model geltend machen.
Auftrag angenommen am 14.06.2010 15:54:06
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 456
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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