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Auftrag geschrieben am 09.08.2010 16:05:27

Gewährleistung und Schadensersatz bei gebrauchtem Notebookkauf

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Suche RA: Spezialgebiet Gewährleistung und Schadensersatz
wegen Täuschung und Nichterfüllung angegebener Eigenschaften und Gewährleistung.

Grundlage: habe bei ebay bei einem gewerblichen Händler ein gebrauchtes Dell Notebook Latitude D800 am 14.08.2009 gekauft, welches mit 1 Jahr Gewährleistung von ihm ausgelobt war.
Originalangaben: Zustand sehr gut und Arbeitsgeschwindigkeit ist TOP. Startet in 3 bis 4 Sekunden und ist voll da. Alle Anwendungen laufen super Flott, da gibt es nichts zu meckern. Buy with Confidence. Condition: Perfect working and good condition usw. Weitere 4 Seiten Beschreibung vorhanden.

Schriftverkehrsauszug bzw. Telefonauskunft>
Bereits nach wenigen Tagen Problem 1: ...wandernde Maus! Verkäufer: er könne die Tastatur gegen Entgelt säubern, dann müsse es wieder gehen! Anmerkung: nicht korrekt. Deaktivierung Griffel !
Problem 2: ...es treten immer rote hochkantige Striche und –linien auf welche immens zunehmen. Problem 3: ... Bildschirm wird grau und am Schluss sogar gänzlich schwarz. Manchmal beim Starten kein Logo sondern nur grauer Hintergrund mit Streifen bzw. aus einer Ecke heraus startende graue Wand die heller wird usw.
Verkäufer: ...wahrscheinlich Bedienungsfehler. Ein Austausch der Display oder Grafikkarte kostet Ihnen bis 200 Euro! Anmerkung: worauf ich kostenlos bestanden habe!
Darauf bin ich zum hiesigen Spezialisten welcher defenitiv feststellte: Grafikkarte kaputt kein Softwareproblem. Ventilator ok. Ansonsten mit Druckluft innen entstaubt *hierbei wurde das Gewährleistungssiegel gebrochen! *Laut Gesetzgeber ist die Gewährleistung NICHT von einem geöffneten Siegel abhängig sondern steht fur Gewähr am Gerät egal ob Siegel offen war.
Verkäufer: ...habe aus Kulanz trotzdem den Schaden repariert! *Nur kleine Rechnung 50 Euro fur Säubern und Entfernen des Staubes welches ein Bedienungsfehler war! Anmerkung: Also kein Austausch der defekten Grafikkarte!

Reparierte Gerät dann nach DREI Wochen erhalten! ... lässt er sich fast nicht mehr einschalten (1.te Mal nach 60x, 2.te Mal nach 150x Startknopf drücken). Dies hat es vor der Reparatur NICHT gegeben!
Verkäufer: ...sie können das Gerät wieder zurück senden kein Problem. ...der Fehler liegt an der Tastatur...müssen Sie Neue kaufen usw.
Nach 5 Wochen Reparaturzeit habe ich dann das Notebook abermals erhalten *gegen Vorkasse von 65 Euro. Eine gänzlich andere Austauschtastatur bekommen, welche noch nicht mal ein @ Zeichenbeschriftung hat und anders aufgebaut ist. Unter den Tasten immens viel Schmutz und jene total versifft!
Allerdings dauert es nun immer immens lange – 3 Minuten bis Computer hochfährt.
Trotz vorhandener & erneuerter restlichen Gewähr wird ein Ersatzgerät wie erbeten nicht zur Verfügung gestellt. Andere vorhandene Fehler wie Griffel & Mausprobleme wurden ebenfalls NICHT repariert.

02. 08.2010 – Problem 4: ...das repariertes Gerät ist wieder kaputt. Genau die gleichen Fehler wie beim ersten Mal! Sowie neu: Mausanzeiger trotz Aktivierung nicht mehr da.
Seit Heut Morgen schaltet nicht mehr ein bzw. nach Logo (mit Stricheinlagen) kommt Schwarzbild. Ich bin NICHT mehr gewillt irgendwelche Reparaturen zu bezahlen bzw. betrachte mich als vorsätzlich getäuscht, da das Dell Notebook von Anfang an NUR Schwierigkeiten gemacht hat *siehe alte vielseitige Korrespondenz. Auch weil dieser Dauerzustand nicht mehr zumutbar ist!!! Dies teile ich Ihnen offiziell 2 Wochen vor Jahresablauf der Gewährleistung mit! Fakt: nur Rumgestöpselte kostenpflichtige Reparaturversuche welche 2 Monate gedauert haben! Keine Gewährübernahme!
Verkäufer: 02.08.2010 - Wir fassen noch mal zusammen:
· Sie hatten 12 Monate Gewährleistung auf Ihren Laptop· Nach mehr als 24 Monaten haben Sie uns Ihr Gerät zur Reparatur gesandt *Anmerkung: falsch, da gekauft am 14.08.2009
· Zu diesem Zeitpunkt hatten Sie bereits keinerlei Anspruch auf eine „kostenlose" Service-Leistung durch uns *Anmerkung: doch habe ich!
· Wir haben Ihren Laptop weitestgehend instand gesetzt (defekte Festplatte wurde nicht getauscht, da Sie die Kosten nicht tragen wollten) *Anmerkung: muss ich nicht! Weitestgehende Reparatur aber nicht zum Arbeiten ausreichend. Notebook geht nicht!
·Wir berechneten lediglich eine kleine Service-Pauschale - Brutto: 69,00 Euro. Wir empfehlen Ihnen zukünftig Ihren Fachhändler vor Ort (zu dem Sie ja, laut Ihrer Aussage, eine langjährige Geschäftsbeziehung haben) mit dem Service Ihrer Hardware zu beauftragen! *Anmerkung: der hat darauf ja keine Garantie gegeben!
Wir werden Ihr freundliches Angebot (Tausch der Hardware) daher nicht annehmen.
Ich: Ablehnung ihrer gesetzlichen Gewährleistung somit hier und Heute erfolgt.
Kein vernünftige Reparatur in der Vergangenheit erfolgt. Deshalb logischerweise Fehler IMMER wieder vorkommend. Auch wurde mehrfach bezahlt. Trotz bestehender Gewährleistung.
Gekauft wurde aber Zustand und Zusicherung wie seinerzeit beschrieben. Ausfallzeiten von ZWEI Monate.Gewährleistungen sind FREI. Momentane ständige Fehler: keine Mausanzeige trotz Aktivität. Strichcodes in der Maske. Minutenlanger Seitenaufbau. Falsche minderwertige Tastatur mit fehlenden Sonderzeichen und @. Nicht zumutbar auch das Notebook immer wieder keinen Bildaufbau bringt nur graue und/oder gestrichelte Maske ohne Inhalt.
Dies alles da Grafikkarte NICHT getauscht wurde. Dies wurde in der Rechnung nicht erwähnt und somit Kunde abermals getäuscht.

Notebook Buy with Confidence steht nun funktionslos rum und hat nur gekostet! Laut ihrer Ebaybeschreibung Condition: perfekt working and good condition, Geschwindigkeit ist TOP usw. = Glatter Betrug!!!

Angeboten waren: Rücknahme, Tausch und kostenlose Reparatur.
Nun bitte: Kostenübernahme durch lizensierten Fachbetrieb (Dell) und RA-Kosten sowie Rückführung der gegen Vorbehalt geleisteten Zahlungen. Ausfallvergütung da 8 Wochen ich die täglichen Druckarbeiten auswärtig machen mußte.



Anmerkung: Mailauszug am 16.06 an VK ... Diese Gewährleistung kann man nicht mit Garantiesiegeln umgehen. Wenn der Händler also behauptet, er gewährt zwei Jahre Garantie, aber nur dann, wenn das Siegel nicht verletzt wird, dann ist das so nicht richtig. Vom Gesetzgeber ist geregelt, dass der Vertragspartner (normalerweise der Händler) sowieso zwei Jahre für fehlerhafte Ware geradestehen muss. Siegel hin, Siegel her.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/zivilrecht/garantiesiegel.php?gclid=CMrCjZeCpaICFUqU3woduU3y9g
Wesensmerkmal eines Garantiesiegels ist seine Beweisfunktion dafür, dass der vom Siegel geschützte Gegenstand von äußerlichen Eingriffen unversehrt ist.

Das Garantiesiegel wird beispielsweise bei technischen Gegenständen eingesetzt, um im Gewährleistungsfall sicherzustellen, dass der beanstandete Mangel nicht nach Gefahrübergang vom Gläubiger (z. B. Käufer) oder einem Dritten verursacht wurde. Ist in einem solchen Fall das Garantiesiegel verletzt, so trifft den Gläubiger der Gewährleistungsforderung im Zweifel die Beweislast, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat.
Fragen zum Garantiesiegel lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.

ENDE - bitte Antworten an: actionprodukt et aol.com mailen (da Notebook ja defekt und mein alter Computer diese Website nicht öffnen kann, da nur W98)


Auftrag angenommen am 09.08.2010 20:12:34
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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