Auftrag geschrieben am 01.11.2010 06:20:07
Gewährleistungszeit
Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommenEs wurde von einem Bauträger ein Handwerker beauftragt, bei einem Neubau eine Handwerkerleistung zu erbringen. Die Beauftragung ist aus dem Jahr 2006.
Zwischen Bauträger und Handwerker gibt es keinen schriftlichen Vertrag, der Auftrag wurde nur kurz per Fax bestätigt.Es wurde bez. VOB- oder BGB-Vertrag nichts vereinbart bzw. besprochen.
Fragen: Wie lange ist die Gewährleistungszeit des Handwerkers gegenüber dem Bauträger? Nach was (VOB oder BGB) richtet sich diese Gewährleistungszeit, wenn nichts weiter vereinbart ist?
Danke für die Antwort.
Auftrag angenommen am 01.11.2010 07:16:43
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 811
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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