Auftrag geschrieben am 26.01.2011 21:50:25
GmbH Geschäftsführer verweigert Auskunft nach §51b GmbHG
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Status: angenommenEs besteht der Verdacht, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäss geführt wurde.
Die GmbH ist am Rande des Zusammenbruchs.
Eine Gesellschafterversammlung in drei Wochen soll die nächsten Schritte beschliessen.
Zur Vorbereitung dieser Versammlung habe ich schriftlich einige Fragen an die Geschäftsführung gestellt.
Die Geschäftsführung weigert sich, meine Anfrage "umgehend" zu beantworten und verweist mich auf die anstehende Gesellschafterversammlung.
Es gilt (in einer ersten Phase) die Rechtmässigkeit der Auskunftsverweigerung (ist schriftlich dokumentiert) zu prüfen.
Ggf. brauche ich (in einer zweiten Phase, gesonderter Auftrag) die persönliche Anwesenheit des Anwalts in der Gesellschafterversammlung.
Auftrag angenommen am 26.01.2011 22:01:48
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 582
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 582
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Newerla direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

