Auftrag geschrieben am 13.05.2010 23:45:25
Grenzbepflanzung Fristen
Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Status: angenommenwir übernehmen innerhalb der nächsten 5 Monate eine Erdgeschoßwohung in einem Haus, das von einem Bauträger errichtet wird.
Mit einem Abstand von 50 cm zur Grenze haben die derzeitigen Nachbarn Scheinzypressen (ungefähr 1,75m hoch) gepflanzt, zum Teil in diesem Jahr, zum Teil älter - ich denke die meisten sind nicht älter als 3 Jahre. Laut Nachbarschaftsrecht NRW ist dies bisher so ok. Es ist aber absehbar, dass die im Recht vorgesehenen Abstände in einigen Jahren nicht mehr eingehalten werden können. Allerdings kann iman ja nicht genau sagen wann.
Wann müssen/können wir gegen die Bepflanzung Einspruch erheben? Die Frist lautet: 6 Jahre nach Bepflanzung - kann man hier vorsorglich Einspruch erheben? Möglicherweise sind die Pflanzen erst kurz nach verstreichen der Frist groß genug um Einspruch zu erheben. Die Nachbarn würden ohne Einspruch die Pflanzen einfach wachsen lassen, also nicht entsprechend zurückschneiden .
-- Einsatz geändert am 15.05.2010 11:30:21
Auftrag angenommen am 15.05.2010 15:42:25
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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