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Auftrag geschrieben am 03.07.2010 12:30:59

Grundschuld

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen
Ich bekomme von einem Gläubiger eine Briefgrundschuld ausgehändigt zur Absicherung einer in der Vergangenheit entstandenen Forderung.

Ist hierzu eine Sicherungsabrede/ irgend eine andere Dokumentation notwendig?
Falls ja, gibt es hierfür irgendwelche Formvorschriften?

Fall möglich bitte ein Muster beilegen.




Auftrag angenommen am 03.07.2010 12:35:51
Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstr. 3, 80331 München, Tel: 089 23 66 20-63, Fax: 089 25 55 13-2717
Opferschutzrecht, Betäubungsmittelrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht
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