Auftrag geschrieben am 17.03.2010 17:18:48
Grundstück Grundschuldbrief Abtretung Nießbrauch Grundlasten
Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen1. Frage bzgl. der beiden an die Bank abgetretenen Grundschuldbriefen: werden diese "normal" an die Erbengemeinschaft vererbt oder sind diese hinfällig bzw. wertlos, weil der Kredit - für den diese Grundschulden aufgenommen wurden - ja abbezahlt ist.
2. Frage betrifft die Eigentümergrundschuld. Ich habe den Brief seit 1987, allerdings keine richtige Abtretung. Dies habe ich erst vor Kurzem festgestellt, da der Banksafe - indem der Brief lag - aufgelöst wurde und ich diesen Brief in ein neues Schließfach legen musste. Ich habe allerdings eine Kopie einer Art Abtretung, indem meine Mutter nur unterschreibt - den Rest habe ich handschriftlich geschrieben -, dass sie mir diesen Brief abtritt.
Ist diese Art Abtretung ausreichend ? Kann man eigentlich einen Grundschuldbrief, dem kein Kreditgeschäft zugrunde liegt, abtreten ?
Meine Mutter ist inzwischen alt und verstört und denkt gar nicht mehr dran, einer Ihrer Töchter überhaupt etwas zu vererben. Sie ist bisher (noch) nicht für geschäftsunfähig erklärt worden. Dieser Grundschuldbrief ist durch eine Verzinsung von jährlich 18% weit mehr wert, als das Grundstück.
Meine letzte und wichtigste Frage: schon seit Jahren bezahlt meine Mutter nur unregelmäßig die Grundlasten (Wasser, Abwasser, Grundsteuer, Müllabfuhr) - nämlich nur wenn sie gerade will. Ich habe dann teilweise für sie bezahlt, obwohl die Wohnungen vermietet sind und sie - wg. dem Nießbrauch - auch die Miete kassiert. Nachdem ich nun weiß, dass ich möglicherweise keine richtige Abtretung habe, ärgere ich mich, dass ich überhaupt teilweise die Grundlasten bezahlt habe. Wenn sie zukünftig wieder Grundlasten nicht bezahlt, habe ich die Möglichkeit sie zu zwingen, dass sie das Grundstück zurücknimmt ? Pfänden kann man bei ihr nicht, da sie ja "eigentlich" nichts hat. Und wenn man mal einmal pfändet wird es nicht lange dauern, bis sie wieder nicht bezahlt, deshalb macht es für mich mehr Sinn, ihr das Grundstück wieder zurückzuüberschreiben, was sie freiwillig aber nicht macht. Klar: für sie ist die Situation auch so optimal.
Danke.
Auftrag angenommen am 17.03.2010 18:23:20
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 749
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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