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Auftrag geschrieben am 05.06.2011 12:05:03

Grundstückskauf: Auszahlung Bauspardarlehen: Rangfolge im Grundbuch

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 50,00 | Status: Geschlossen
Hallo,

wir sind stolze Käufer eins Baugrundstückes.
Die Finanzierung über die Bausparkasse / Volksbank steht, die Kreditverträge sind unterschrieben. Das Darlehen teilt sich auf in 50.000 Euro von der Bausparkasse "Schwäbisch Hall" und 32.000 Euro von der Frankfurter Volksbank.
Die Frankfurter Volksbank besitzt eine Grundschuld über 82.000 Euro und tritt die Forderung im Innenverhältnis an die Schwäbisch Hall ab.
Notar und Verkäufer haben die Fälligkeitsmitteilungen verschickt.
Normalerweise sollte ich jetzt den Auszahlungsauftrag an die Bausparkasse übermitteln können, damit das Darlehen ausgezahlt werden kann.

Nun erhalten wir ein Schreiben der Schwäbisch Hall mit der Anmerkung, dass die Auflassungsvormerkung im Grundbuch im Rang vor der Grundschuld eingetragen ist. Aus diesem Grund könne das Darlehen nicht ausgezahlt werden.
Parallel bietet uns die Bausparkasse an, die Auflassunsvormerkung zu verpfänden, um die Auszahlung vornehmen zu können.

Ich füge dieser Anfrage bei:
- Schreiben der Schwäbisch Hall
- Formular / Vordruck zur Verpfändungserklärung
- Abzug aus dem Grundbuch mit den enstprechenden Eintragungen.

Folgende Fragen habe ich hierzu:
- Ist die Interpretation der Bausparkasse der Rangfolge im Grundbuch richtig?
- Können Sie die entsprechenden Passagen im Grundbuch für mich als Laien übersetzen (Grundschuld ist wirksam gegenüber der Vormerkung)
- Welche Risiken / Gefahren gehe ich mit der Verpfändungserklärung ein
- Welche Risiken / Gefahren geht der Verkäufer / aktuelle Eigentümer mit der Verpfändungserklärung ein?
- Welches Vorgehen empfehlen Sie mir vor dem Hintergrund, dass der Verkäufer die Zahlung fällig gestellt hat und ich nun unverzüglich den Kaufpreis zu entrichten habe?

Für weitere Informationen / Unterlagen (Kaufvertrag, Kreditvertäge, o.ä.) kontaktieren sie mich bitte.

Vielen Dank