Auftrag geschrieben am 16.09.2011 11:27:02
HIlfe Anwalt
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenEs soll mein Freund werden als Betreuer er hilft mir vor Ort er Wohnt mit mir zusammen .Ich kann auch Beratung Hilfe beantragen bitte nur helfen wenn sie es können.
Danke
Das ist für meine Freundin
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 16.09.2011 14:39:32
Sehr geehrte Fragestellerin bzw. sehr geehrter Fragesteller (es ist nicht eindeutig, dass die betreute Person auch die Fragestellerin ist),
ich wäre Ihnen sehr gerne in Ihrer Angelegenheit behilflich und ich habe auch umfangreiche Erfahrungen mit Betreuten, Betreuungsbehörden und den Betreuungsgerichten (Vormundschaftsgerichten).
Allerdings müsste unmissverständlich klar sein, dass die betreute Person auch die Auftraggeberin/Mandantin ist.
Zudem ist das von Ihnen angebotene Honorar in keiner Weise ausreichend für ein solches Verfahren.
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, einen Anwalt zu bezahlen, so gibt es auch die Möglichkeit anwaltliche Beratung/Vertretung durch Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe zu erlangen. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht, wenn sie den Sachverhalt darlegen und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisen.
Freundliche Grüße und alles Gute
N. Unruh
Rechtsanwältin
geschrieben am 16.09.2011 14:39:32
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hasenmark 21, 13585 Berlin, Tel: 030/36 75 37 13, Fax: 030/36 75 37 21
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 136
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Sehr geehrte Fragestellerin bzw. sehr geehrter Fragesteller (es ist nicht eindeutig, dass die betreute Person auch die Fragestellerin ist),
ich wäre Ihnen sehr gerne in Ihrer Angelegenheit behilflich und ich habe auch umfangreiche Erfahrungen mit Betreuten, Betreuungsbehörden und den Betreuungsgerichten (Vormundschaftsgerichten).
Allerdings müsste unmissverständlich klar sein, dass die betreute Person auch die Auftraggeberin/Mandantin ist.
Zudem ist das von Ihnen angebotene Honorar in keiner Weise ausreichend für ein solches Verfahren.
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, einen Anwalt zu bezahlen, so gibt es auch die Möglichkeit anwaltliche Beratung/Vertretung durch Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe zu erlangen. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht, wenn sie den Sachverhalt darlegen und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse nachweisen.
Freundliche Grüße und alles Gute
N. Unruh
Rechtsanwältin
Auftrag angenommen am 16.09.2011 15:21:38
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 163
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hermes direkt*
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