Auftrag geschrieben am 22.04.2011 16:18:49
Haftbefehl offen / Kurzfristige Klärung über Feiertage notwendig!
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenIch bin zwar umgezogen habe mich jedoch sofort amtlich umgemeldet.
Eine Widerrufsbeschluss oder eine Ladung zur Vollstreckung habe ich nicht bekommen. Von daher wäre m.E. der Haftbefehl rechtswidirig.Da ich beabsichtige nun Morgen Abend eine Urlaubsreise mit Frau und Kind anzutreten benötige ich dringend die Hilfe eines Strafrechtlers, der sich - ggf. auch telefonisch - mit der Polizei in Verbindung setzt und kurzfristig, verbindlich klärt ob ggf. eine Ausschreibung zur Festnahme vorliegt. Möglichst ohne großes Aufsehen zu erregen. Bei der Ausreisekontrolle in den Non-Schengen-Raum wird ja routinemäßig eine Fahnungsabfrage durchgeführt. Grds. würde ich mich bei einem offenen Haftbefehl - ggf. nach Ausschöfung von Rechtsmitteln - auch zur Strafvollstreckung stellen, jedoch dürfte es da bessere Wege geben als mit Frau und Baby am Fkughafen auf dem Weg in den Urlaub verhaftet zu werden!Bitte nehmen Sie diesen Auftrag nur an, wenn Sie über entsprechende Kontakte zur Polizei verfügen und mir bis morgen Abend (23.04.) eine verbindliche Auskunft geben können.
-- Einsatz geändert am 22.04.2011 18:24:28
Auftrag angenommen am 23.04.2011 01:20:30
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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