Auftrag geschrieben am 02.02.2010 19:21:57
Haftung 4. Versuch
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: angenommenUm die Haftung bei möglichen Unfällen auszuschliessen, soll jeder Teilnehmer einen entsprechenden Haftungsausschluss (ggf unter Zeugen) unterschreiben, in dem er erklärt, dass er gesund ist, sich verpflichtet sich immer an die Strassenverkehrsordnung zu halten und dass er bei Unfällen oder anderen Schäden jeglicher Art weder direkt noch indirekt den Organisator haftbar machen wird usw.
Darf man das in Deutschland grundsätzlich so veranstalten, ein Bekannter meinte, das eine Anstiftung zum Rasen und daher verboten ? Kann man die Haftung wie oben skizziert ausschliessen ?
Auftrag angenommen am 02.02.2010 19:33:59
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg, Tel: 0941/5841523, Fax: 0941/5841522
Fachanwalt Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrszivilrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagenrecht
Bewertungen: 123
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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