Auftrag geschrieben am 02.02.2010 16:17:39
Haftungsfrage
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Status: GeschlossenUm die Haftung bei möglichen Unfällen auszuschliessen, soll jeder Teilnehmer einen entsprechenden Haftungsausschluss (ggf unter Zeugen) unterschreiben, in dem er erklärt, dass er gesund ist, sich verpflichtet sich immer an die Strassenverkehrsordnung zu halten und dass er bei Unfällen oder anderen Schäden jeglicher Art weder direkt noch indirekt den Organisator haftbar machen wird usw.
Darf man das in Deutschland grundsätzlich so veranstalten, ein Bekannter meinte, das eine Anstiftung zum Rasen und daher verboten ? Kann man die Haftung wie oben skizziert ausschliessen ?
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 02.02.2010 17:41:36
Sehr geehrter Fragesteller,
die Beantwortung Ihrer Fragestellung kann aus Haftungsgründen nicht für den von Ihnen gebotenen Einsatz erfolgen. Sie sollten deshalb den Einsatz deutlich erhöhen.
MFG
RA Kienhöfer
geschrieben am 02.02.2010 17:41:36
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstrasse 22, 73550 Waldstetten, Tel: 07171/8709925, Fax: 07171/8709926
Kaufrecht, Versicherungsrecht, Sozialversicherung, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 133
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Beantwortung Ihrer Fragestellung kann aus Haftungsgründen nicht für den von Ihnen gebotenen Einsatz erfolgen. Sie sollten deshalb den Einsatz deutlich erhöhen.
MFG
RA Kienhöfer
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 02.02.2010 19:10:20
Sind 100 Euro echt zu wenig für die Frage ?
geschrieben am 02.02.2010 19:10:20
Sind 100 Euro echt zu wenig für die Frage ?

