Auftrag geschrieben am 21.04.2009 00:57:39
Hartz 4
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommenich bin zur Zeit nach der Insolvenz meines AG noch 6 Monate in einer Transfergesellschaft und habe daran anschließend noch 15 Monate Anspruch auf ALG 1. Daran anschließend würde ich in ALG 2 (Hartz 4) rutschen.
Ich bin geschieden und habe mit meiner Ex-Frau noch ein gemeinsames Haus (fast schuldenfrei) das uns je zur Hälfte gehört. Sie bewohnt das Haus mit den beiden Kindern.(17+20Jahre).
Meine Frage ist folgende
Bekomme ich ALG 2 Geld oder wird verlangt das das Haus belastet oder evtl. verkauft werden muss?
Wenn ich jetzt meinen Anteil auf die Kinder überschreibe ist das
rechtlich möglich oder kann verlangt werden das die Kinder dann für mich bezahlen müssen?
Kann verlangt werden das meine Ex-Frau und die Kinder ausziehen müssen?
Ich bitte daher um rechtlichen Beistand und Vorschläge wie ich diese am besten umsetzen kann.
MfG
Auftrag angenommen am 21.04.2009 01:55:50
Rechtsanwältin Claudia Basener
Graf-von-Stauffenberg-Str. 51, 86899 Landsberg, Tel: 08191 94 45 45, Fax: 08191 94 47 98
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 41
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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