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Auftrag geschrieben am 21.07.2009 12:45:24

Hausratversicherung

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Status: angenommen
Im Dezember 2008 wurde in meine Wohnung eingebrochen und viele Gegenstände wurden gestohlen oder beschädigt. Der entstandene Schaden liegt bei ca. 14.000,00 Eur plus Reperatur der Wohnungseingangstür. Ich habe die Straftat sofort nachdem ich es bemerkt habe angezeigt und der Hausratversicherung am nächsten Tag den

Versicherung

Versicherungsfall gemeldet.
Die Schadensliste wurde ebenfalls innerhalb von wenigen Tagen an die Polizei und Versicherung geschickt. Nachdem ich monate lang von weder der Versicherung nichts hörte kam im Februar ein Sachbearbeiter vorbei der Fotos der Wohnung und nur notdürftig reparierten Tür machte. Danach wieder NICHTS.
Ich wurde schließlich im April aufgefordert das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, welches ich auch unmittelbar tat. Nun wird mir immer wieder gesagt: Es kann keine Abschlagszahlung oder Regulierung des Schadens vorgenommen werden bis die Eintrittspflicht bestätigt wird.

Kann es sein das es nach fast 7 Monaten nicht möglich war dies zu tun?? Ich habe der Versicherung auch nachdem diese die Akte angefordert hatte mehrmals Fristen gesetzt und bat um Stellungnahme. Die letzte Frist endete am 17.07 und bisland uach noch keine Antwort.

Was kann ich tun, da ich nächsten Monat für einige Zeit im Ausland bin habe ich gehofft vorher eine Regulierung zu bekommen. Dies scheint jedoch heute recht aussichtslos!! Die Versicherung ist die HUK. Der Sachbearbeiter dieses Versicherungsfalles hat nun auch schon mehrmals gewechselt. Ich habe das Gefühl es ist einfach nur noch eine Hinhaltetaktik.

Für Ihren Rat oder eventuelle Abschätzung wie lange diese Prozedur noch dauern könnte, bis ich den Schaden erstattet bekomme, wäre ich Ihnen dnakbar.


MFG

DPW



Auftrag angenommen am 21.07.2009 12:58:23
Rechtsanwältin Katja Schulze
Zwickauer Straße 154, 09116 Chemnitz, Tel: 0371/433111-0, Fax: 0371/433111-11
Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht
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