Auftrag geschrieben am 21.07.2009 12:45:24
Hausratversicherung
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Status: angenommenVersicherung
Versicherungsfall gemeldet.
Die Schadensliste wurde ebenfalls innerhalb von wenigen Tagen an die Polizei und Versicherung geschickt. Nachdem ich monate lang von weder der Versicherung nichts hörte kam im Februar ein Sachbearbeiter vorbei der Fotos der Wohnung und nur notdürftig reparierten Tür machte. Danach wieder NICHTS.
Ich wurde schließlich im April aufgefordert das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, welches ich auch unmittelbar tat. Nun wird mir immer wieder gesagt: Es kann keine Abschlagszahlung oder Regulierung des Schadens vorgenommen werden bis die Eintrittspflicht bestätigt wird.
Kann es sein das es nach fast 7 Monaten nicht möglich war dies zu tun?? Ich habe der Versicherung auch nachdem diese die Akte angefordert hatte mehrmals Fristen gesetzt und bat um Stellungnahme. Die letzte Frist endete am 17.07 und bisland uach noch keine Antwort.
Was kann ich tun, da ich nächsten Monat für einige Zeit im Ausland bin habe ich gehofft vorher eine Regulierung zu bekommen. Dies scheint jedoch heute recht aussichtslos!! Die Versicherung ist die HUK. Der Sachbearbeiter dieses Versicherungsfalles hat nun auch schon mehrmals gewechselt. Ich habe das Gefühl es ist einfach nur noch eine Hinhaltetaktik.
Für Ihren Rat oder eventuelle Abschätzung wie lange diese Prozedur noch dauern könnte, bis ich den Schaden erstattet bekomme, wäre ich Ihnen dnakbar.
MFG
DPW
Auftrag angenommen am 21.07.2009 12:58:23
Rechtsanwältin Katja Schulze
Zwickauer Straße 154, 09116 Chemnitz, Tel: 0371/433111-0, Fax: 0371/433111-11
Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 34
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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