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Auftrag geschrieben am 17.01.2012 01:44:50

Herstellerlogo/Name als Bild zu Werbezwecken

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Hallo,

ich plane die Eröffung eines Reparatur-Service (Herstellerunabhängig) für SmartPones als Einzelunternehmen. Das Service-Angebot soll beworben werden:
- mit Flyern (Auslage und Verteilung)
- als Werbeanzeigen in Zeitschriften und Szene-Magazinen
- einem Schild am Straßenrand (sofern ich dieses v.d. Behörde gestattet bekomme)
- im Schaufenster
- Auf einer Homepage

Meine Fragen:
Vorausgesetzt ich verwende eigene Fotos (selbstgemacht oder Fotograf) so würde ggf. (gewollt) auch das Logo (z.B. der angebissene Apfel eines bekannten Herstellers) oder der Namenszug mit abgebildet.

Bestehen bedenken dagegen, wenn Logo/Herstellername auf dem Werbematerial (Flyer, Werbeschild etc.) abgebildet sind?
Kann ich mich gegen eine Rechtsverletzungen schützen (z.B durch einen Hinweis, dass es sich um eine eingetragene Marke von #Herstellername# handelt)?

Webpräsenz:
Bestehen bedenken gegen die Nutzung von entsprechenden Bildern mit CC-BY-Lizenz?

Ist gegen die Verwendung von „Wir setzen nur Original #Herstellername/Markenname# -Ersatzteile ein" etwas einzuwenden?

Unter welchen Voraussetzungen darf der Markenname benutzt werden z.b. „Wir reparieren Ihr #Phone?"

Genügt hier ein Hinweis, dass es sich um eine eingetragene Marke von #Herstellername# handelt?
Wenn ja, wo muss dieser Hinweis platziert sein, im Impressum?

Ziel:
Erleutern Sie mir bitte die Probleme / Fallstricke und formulieren Sie ggf. Alternativen. Da es sich um ein Gewerbe handelt, soll das Beratungsergebnis auch schriftlich nachgereicht werden.


Auftrag angenommen am 17.01.2012 02:06:15
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 450

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