Auftrag geschrieben am 22.11.2011 20:44:10
Honorarabrechnung nach RVG weicht erheblich von Vorschussrechnung ab
Rechtsgebiet: Anwaltsrecht, Gebührenrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenzu Beginn des Jahres 2011 habe ich mit einer Kanzlei einen Beratungsvertrag zwecks Vergleichsführung geschlossen. Seinerzeit habe ich auch eine entsprechende Vergütungsvereinbarung unterzeichnet.
Nunmehr erreicht mich (nach erfolgreicher Vergleichsführung) eine Honorarabrechnung nach RVG, die einen fast 3,5 mal höheren Betrag aufweist, als die zu Beginn des Mandats ausgestellte Vorschussrechnung.
Meine Fragen:
1. Ist eine derartige Abweichung zulässig?
2. Ist die Honorarabrechnung rechtmäßig?
3. Wie kann ich rechtlich gegen die Honorarabrechnung vorgehen?
Ich hoffe auf Ihr Interesse und Ihre Mithilfe!
Anlagen
Vergütungsvereinbarung
Vorschussrechnung
Honorarabrechnung
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 22.11.2011 20:58:11
Ich benötige das Ergebnis Ihrer Prüfung innerhalb eines Tages - gern im Laufe des heutigen Abends.
geschrieben am 22.11.2011 20:58:11
Ich benötige das Ergebnis Ihrer Prüfung innerhalb eines Tages - gern im Laufe des heutigen Abends.
Auftrag angenommen am 22.11.2011 22:24:22
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 297
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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