Auftrag geschrieben am 09.05.2010 19:15:04
Iloxx AG - Transportschaden
Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Status: archiviertFür die Güteklasse heisst es
Güterklasse II - besonders bruch- und diebstahlgefährdete Güter, Waren, die sich nicht in der Originalverpackung des Herstellers befinden und nicht die vom jeweiligen Hersteller vorgesehenen Original-Transportsicherungen aufweisen, z.B. Computer, Monitore, Kopierer, Drucker, Handys, Elektroartikel aller Art, braune Ware, weisse Ware, Fahrräder, Sonnenbänke, Solarien, Lautsprecher, usw.
Ich hatte auf dem Auftrag vermerkt, dass es sich um ein Ceranfeld handelt.
Di Iloxx AG hat diesen Auftrag unter Kenntniss des Hinweises angenommen.
Das Ceranfeld wurde auf dem Transport irreparable beschädigt. Ich habe eine Schadensmeldung abgegeben. Iloxx weigert sich jetzt die Kosten 270€ zu zahlen, mit der Behauptung das Ceranfeld wurde nicht ordnungsgemäss verpackt und die Verpackung müsste 80cm Fallhöhe aushalten. Eine Darstellung das das Ceranfeld durch einen Fall von 80cm oder weniger beschädigt wurde wurde nicht erbracht.
Ich hatte das Ceranfeld in der Verpackung eines gleichwertigen Ceranfeldes verpackt, welches ich gerade 6 Wochen vorher gekauft hatte und welches ebenfalls über eine Spedition versandt wurde
Diese Orginalverpackung habe ich sogar noch durch Verwendung von Luftfolie verbessert.
Ich sehe nicht ein, dass ich hier auf dem Schaden sitzen bleibe.
Mit freundlichem Gruss
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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