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Auftrag geschrieben am 11.04.2011 22:51:04

Inkasso / Verhandlungsauftrag

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Status: Geschlossen
Hallo. Ich habe hier einen Auftrag zu vergeben, und hoffe einen Anwalt zu finden, der mir helfen kann.

1. Meine Freundin schuldet der Deutschen Post AG vertreten durch die EOS KSI Inkasso aus Mannheim eine Summe von 2101,65 Euro. Die Summe ist tituliert. Ein Kostenfestsetzungsantrag wurde noch bei Gericht eingereicht. Dieser soll sich auf 584,85 Euro belaufen. Meine Freundin war bisher nicht vorbelastet, hat aber nun durch einen Versuch der Selbstständigkeit Schulden angesammelt. In diesem Auftrag soll nun der Anwalt, der diesen Auftrag bekommt, mit der EOS KSO Inkasso Kontakt aufnehmen und das Verfahren betreuen d.h. zunächst verhandeln, ob ein Vergleich geschlossen werden kann, bzw eine längerfristige Stundung in Frage kommt, ohne weitere Zwangvollstreckungsmaßnahmen. Hier sollte ein Ergebnis erzielt werden, zudem werden monatlich zu der Stundung 20 Euro bezahlt. Sollte hier keine Einigung erzielt werden, sollte man die niedrigste Ratenzahlung rausholen.
Eine Frist einer Antwort ist der 14.04.2011 mit einem Vorschlag. Der betreffende Anwalt sollte sich dort nach Auftragsvergabe melden und zunächst um eine 14-tätige Fristverlängerung bitten.

2. Die BFS-RISK COLLECTION GMBH macht im Auftrag von Vodafone eine Forderung i.H.v. 1321,58 Euro geltend. Sie hat nun angeboten, eine monatliche Ratenzahlung i.H.v. 219,22 Euro, ansonsten fallen weitere Kosten i.H.v. 194,50 Euro Inkassokosten auflaufen. Als Zahlungstermin wurde der 16.04.2011 bestimmt. Es muss also bis dahin mit de betreuenden Inkasso Kontakt aufgenommen werden, und um eine 14-tätige Fristverlängerun gebeten werden, wo danach ein Angebot erfolgt. Auch hier sollte zunächst eine Stundung versucht werden, oder einen Vergleich, da es sich zum größten Teil um Schadenersatz eines Vertrages handelt.

3. Hier macht die Infoscore einen Betrag in Namen von Myhammer geltend. Es handelt sich um 186,42 Euro. Ich hatte mich angemeldet, für eine 3 monatige Mitgliedschaft i.H.v. 88 Euro als Verkäufer, hatte dann aber schriftlich meinen Widerruf vom Vertrag erklärt, der mir gesetzlich zusteht. Hierauf bekam ich nun diese Mahnung. Hier sollte gehandelt werden, dass ich die Summe nicht bezahlen soll. Als Frist wurde der 14.04. genannt, auch hier sollte um eine 14-tätige Verlängerung gebeten werden.

Nach Zuschlag teile ich per email die Adressen und Faxnummern mit, dass sie dort bereits eine Fristverlängerung vorab per Fax erwirken können. Ich sende Ihnen dann die Schreiben per Fax oder Email. Die Vollmacht können sie mir per email an mich senden. Ich bevorzuge die Kommunikation per email.

-- Einsatz geändert am 14.04.2011 01:54:45
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.04.2011 23:08:21
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 358


Sehr geehrter Auftraggeber,

Sie sollten Ihren Auftrag, der aus 3 verschiedenen Tätigkeitsfeldern besteht, mit einem höheren Einsatz ausloben.

Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen einer Direktfrage zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Dennis Meivogel
-Rechtsanwalt-
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 11.04.2011 23:16:04
Rechtsanwältin Nele Trenner
Fehrbelliner Str. 50, 10119 Berlin, Tel: 030/81893843, Fax: 030/89648121
Vertragsrecht, allgemein, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 93


Sehr geehrter Fragesteller,

dem Kollegen ist zuzustimmen. Der ausgelobte Einsatz ist möglicherweise für jeweils einen Auftrag dieser Art angemessen, aber sicher nicht für drei Aufträge.

Mit freundlichen Grüßen

Nele Trenner
Rechtsanwältin
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 11.04.2011 23:59:00

Leider haben wir nicht so viel Geld und wir hoffen auf einen Anwalt der uns hilft. Ggf. kann das ganze noch mit Übersendung eines Berechtigungsscheines zur Beratungshilfe ergänzt werden
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 12.04.2011 07:55:34


Sehr geehrter Ratsuchender,

bedenken Sie bitte, dass für den Rechtsanwalt nach Abzug aller Gebühren durch den hiesigen Plattformbetreiber bei Annahme des Auftrags gerade einmal ca. 30,00 € von Ihrem Einsatz verbleiben. Daher kann Ihr Auftrag derzeit so hier nicht angenommen werden.

Sie sollten daher zunächst einmal zum örtlichen Amtgericht gehen und für jeweils alle drei hier geschilderten Fälle gesondert einen Beratungshilfeschein beantragen. Sobald Ihnen diese vorliegen, können Sie diese hier mit anbieten. Der von Ihnen insoweit ausgelobte Mindesteinsatz würde dann Ihrem zu zahlenden Eigenanteil entsprechen, so dass dann Ihr Auftrag hier auch angenommen werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 13.04.2011 01:50:24
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316


Sehr geehrter Auftraggeber,

das angedachte Vorgehen ist so nicht möglich. Die hier vorzunehmende Beratung setzt ein Mindesthonorar von 50 € pro Mandat voraus. Bei einer Beratungshilfeberechtigung darf der Anwalt dem Mandanten jedoch maximal einen Eigenanteil von 10 € in Rechnung stellen (Ziff. 2500 VV-RVG). Daher lässt sich eine Auftragsvergabe in diesem Forum nicht mit Beratungshilfe kombinieren.

Sie sollten Sie daher überlegen, entweder hier einen angemessenen Betrag auszuloben oder aber von der Beratungshilfe Gebrauch zu machen und einen Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 13.04.2011 07:37:28
Rechtsanwalt Marc Uppenkamp
Bergstr. 33, 24939 Flensburg, Tel: 0461-66012992, Fax: 0461-66012993
Strafrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Bewertungen: 7


Sehr geehrter Fragesteller,

den Kollegen ist zuzustimmen. Allein die Porto- und Telefonkosten würden in diesem Fall wohl den Nettolohn von knapp 30 € aufbrauchen. Sie sollten daher drei Berechtigungsscheine bei Gericht einholen und sich damit dann an einen Anwalt wenden. Das bedeutet für Sie insgesamt maximal 30 € Kosten und für den Anwalt einen deutlich höheren Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Uppenkamp
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 14.04.2011 01:40:21

Ich bitte um Hilfe.