Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340074
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 17.08.2010 22:39:19

Insolvenzschutz von Rürup Basisrente

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: angenommen
Ich bin Freiberufler und betreibe folgende Altersrücklagen:
gesetzliche Rente, Kapitallebensversicherung, Rürupbasisrente (Fondsgebunden)
Davon wird nur noch die Rürup per Einlagen bedient.

Bezogen auf die Gefahr von Insolvenz bzw. Pfändung, ua. wegen Risiken als Selbständiger frage ich:

1. Rürup ist im Gegensatz zu Riester nicht besonders Pfändungsgeschützt. Gelten daher ausschlieslich die Regeln des ZPO ? (Harz4 uä. ist nicht relevant)
Wenn weitere gelten bitte auf mich bezogen konkret erläutern.

2. beziehen sich die pfändungssicheren jährlichen Rücklagen (ZPO zB. 4500.- pa für einen 44 jährigen)
auf die tatsächlich in Rürup jährlich einzahlbaren Einlagen, unabhängig von der schon vorhandenen Höhe
der Altersrückstellungen in gesetzliche Rente + Kapitallebensversicherung + Rüruprente ?

3. wenn nein, werden die für einen 44 jährigen laut ZPO pfändungsgesicherten Altersrückstellungen - wie hoch sind diese? -
auch auf Lebensvers und gesetzliche Rente in Summe angesetzt ?
wenn ja, wie wird dann der Kapitalstock der gesetzlichen Rente berechnet?
Darf man dann die geschütze Höhe der Rückstellungen beschleunigt eingezahlt werden, also mehr als 4500.- pa ?



Auftrag angenommen am 17.08.2010 22:46:33
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 358

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie