Auftrag geschrieben am 17.08.2010 22:39:19
Insolvenzschutz von Rürup Basisrente
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: angenommengesetzliche Rente, Kapitallebensversicherung, Rürupbasisrente (Fondsgebunden)
Davon wird nur noch die Rürup per Einlagen bedient.
Bezogen auf die Gefahr von Insolvenz bzw. Pfändung, ua. wegen Risiken als Selbständiger frage ich:
1. Rürup ist im Gegensatz zu Riester nicht besonders Pfändungsgeschützt. Gelten daher ausschlieslich die Regeln des ZPO ? (Harz4 uä. ist nicht relevant)
Wenn weitere gelten bitte auf mich bezogen konkret erläutern.
2. beziehen sich die pfändungssicheren jährlichen Rücklagen (ZPO zB. 4500.- pa für einen 44 jährigen)
auf die tatsächlich in Rürup jährlich einzahlbaren Einlagen, unabhängig von der schon vorhandenen Höhe
der Altersrückstellungen in gesetzliche Rente + Kapitallebensversicherung + Rüruprente ?
3. wenn nein, werden die für einen 44 jährigen laut ZPO pfändungsgesicherten Altersrückstellungen - wie hoch sind diese? -
auch auf Lebensvers und gesetzliche Rente in Summe angesetzt ?
wenn ja, wie wird dann der Kapitalstock der gesetzlichen Rente berechnet?
Darf man dann die geschütze Höhe der Rückstellungen beschleunigt eingezahlt werden, also mehr als 4500.- pa ?
Auftrag angenommen am 17.08.2010 22:46:33
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 358
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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