Auftrag geschrieben am 13.05.2010 17:23:11
Installation eines Pelletofens in der Eigentumswohnung
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Status: angenommenvor 5 Jahren bin ich in eine 6 Parteien Wohnanlage gezogen und versuche nun seit 2 Jahren, d.h. seit 2 Eigentümerversammlungen die Zustimmung der übrigen E. zu der Installation eines Pelletofens mit 8kW Leistung in der eigenen Wohnung zu erreichen.
Bisher wurde folgendes Besprochen, bzw. geklärt:
An dem vorhandenen Schornstein ist bisher ein Ofen (offener Kamin einer anderen Wohnung) an einem Rohr (von insgesamt 4 Rohren in dem Schornstein) angeschlossen. Einen E. Beschluss über die Installation dieses offenen Kamins ist nicht mehr auffindbar. 1 Rohr ist benutzt für Gargenentlüftung. D.h. 2 Rohre sind frei. Der Schornstein wurde vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister geprüft und ein separates Rohr für den Pelletofen zugewiesen. Ein Schreiben über die Zulässigkeit / Machbarkeit des Schornsteinfegers wurde vorgelegt. Das Außenbild des Hauses wird nicht verändert. Umbauten des Schornsteins sind nicht notwendig. D.h. nur ein Loch in den Schornstein direkt von meiner Wohnung erforderlich. Die technischen Unterlagen und Genehmigungen des Ofens wurden vorgelegt.
Der Ofen ist mehrfach belegungsfähig, d.h. Der Anschluss mehrerer mehrfach belegungsfähiger Öfen an einem Schornsteinrohr ist möglich. Insofern steht nichts im Wege das jeder Eigentümer einen Ofen installieren könnte.
Der gesamte Schornstein wird für die bestehende Zentralheizung des Hauses nicht verwendet. Anschlusskosten und alle zusätzlichen, höhere laufenden Kosten (z.B. zusätzliche Schornsteinfeger Gebühren) gehen zu meinen Lasten. Der Ofen erfüllt die aktuellen Auflagen. Der Anschluss wird vom Schornsteinfeger abgenommen.
Nun werden weitere, potentielle „Risiken" der übrigen Miteigentümer aufgeführt, so das mir empfohlen wurde eine weitere Klärung in der nächsten E. Versammlung herbeizuführen:
Risiken:
-Da der Ofen einen Lüfter besitzt könnte es sein das Geräuschbelästigungen in die anderen Wohnungen eindringt.
-Durch die Ofeninstallation wird die Maximallast des Schornsteins für mögliche, weitere Ofeninstallationen reduziert.
-Der Ofen ist in der Lage bis zu 10kg Pellets / Tag zu verbrennen. D.h. man kann unterstellen das ich große Mengen Pellets in meinem Keller lagere, was von der Zulässigkeit fraglich ist.
-Die bestehende Zentralheizung ist für den jetzigen Verbrauch / Anwendung optimal ausgelegt.
-Die Heizleistung des Pelletofens ist so hoch das ich meine Heizkosten von der vorhandenen Zentralheizung reduzieren könnte. Daher würde ich dann nur unangemessen niedrig an den Gemeinkosten der Zentralheizung beteiligt.
-Ich soll „garantieren" das die Installation des Pelletofens nicht zu Mehrkosten der Nebenkosten für die übrigen Eigentümer führt.
Vermutlich ist das Problem in den letzten beiden Punkten zu sehen, d.h. Die möglichen Mehrkosten für die übrigen Eigentümer. Dazu ist zu sagen das in der Aufteilung der Heizkosten eine 70 / 30 Regelung festgelegt ist. D.h. Von den Heizkosten wird 70% verbrauchsabhängig gezahlt. Weiterhin ist bekannt das ich den höchsten Anteil an der Heizung bezahle, da es sich zwar um die kleinste Wohnung handelt, diese aber auch eine Dachgeschosswohnung ist. Damit zahle ich bisher auch schon den größten Gemeinkostenanteil in der Wohnanlage. Eine mögliche Reduzierung der Kosten für die Zentralheizung geht aus meiner Sicht somit eher in Richtung „Gerechtigkeit"
Ich habe bisher entgegengehalten das ich den Pelletofen nur gelegentlich wegen dem „Ambiente" nutze. (Feuer hinter Glas). Außerdem wird der Brennstoff für den Pelletofen von mir allein bezahlt was auch den übrigen Eigentümern über die Erwärmung der Wände zugute kommt.
Ich denke über Klärungen in weiteren Eigentümerversammlungen komme ich nicht weiter.
Frage:
Wie realistisch ist es die Ofeninstallation in meiner Wohnung vor Gericht durchzusetzen?
Inwieweit muss ich auf die o.a. Risiken, und ggf. weitere Bedenken der übrigen Eigentümer eingehen und Zugeständnisse machen ?
Inwieweit kann man Garantien für die Stabilität der Heizkosten von mir abverlangen ?
Gruß
Auftrag angenommen am 13.05.2010 17:36:10
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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