Auftrag geschrieben am 04.03.2010 09:44:14Betreff: Kündigung nach Umzug in Elternzeit
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € 50,00
Status: angenommen
zur Gründung eines gemeinsamen Hausstandes von Münster nach Hamburg umgezogen.
Zum Ende ihrer Elternzeit kann sie daher aus Entfernungsgründen ihre alte Arbeitsstelle die sie in ungekündigter Position seit 15 Jahren inne hatte nicht wieder antreten.
Muss ihr international tätiger Arbeitgeber ihr eine Arbeitstelle in Hamburg anbieten?
Oder einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung?
Auftrag angenommen am 04.03.2010 09:50:06
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10, 07749 Jena, Tel: 03641801257, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 271
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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