Auftrag geschrieben am 25.12.2010 12:01:10
Käufer (Verein) will Ware zurückgeben da angeblich Mangelhaft
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenBei der Weihnachtsbeleuchtung handelt es sich um eine Sonderanfertigung auf Kundenwunsch. ( Stern-Motif-Lichter welche an Strassenlaternen angebracht wurden ).
Nun nach einem Monat Einsatz meldet der Verein dass ich die Motiv Lichter zurücknehmen soll, da schon Rost-Stellen am Rahmen erkennbar sind. ( keine Durchrostung! )
Die Schweißarbeiten an dem Motif-Licht seien auch minderste Qualität. Der Verein hat die Lichter aber schon 1 Jahr an Lager und nie reklamiert, obwohl in meinen AGB steht, dass offensichtliche Mängel (z.B. schlechte Schweissarbeiten... innerhalb von 7 Tagen gerügt werden müssen, der Käufer hat die Ware auf Vollständigkeit und Qualität hin bei Anlieferung als Kaufmann genau zu prüfen...)
Der Verein hat aber die günstige Variante mit Stahl-Rahmen gekauft und nicht die teurere Variante nicht nichtrostendem Aluminium- Rahmen.
Dass Stahl nun mal rosten kann ist nicht Neues !
Der Verein hat diese Beleuchtung über ein Jahr eingelagert, wo auch Feuchtigkeit zum tragen kam.
Kann der Kunde nun Rost als Mangel anzeigen und die Ware komplett zurückgeben, obwohl die sonstige und eigentliche Funktion (Beleuchtung) einwandfrei funktioniert ?
Einigen einzelne Motif-Lichter (ca. 5%) haben einen elektronischen Defekt, diese würde ich natürlich ersetzen. Aber bei allen anderen die noch funktionieren und nur Rosterscheinungen haben, das sehe ich nicht ein.
Im Kaufvertrag wurde eine Gewährleistung von 2 Jahren vereinbart. (1 Jahr nun abgelaufen). Wenn ich Nacherfüllung leisten muss, verlängert sich dann die Gewährleistung entsprechend ?
Der Verein setzt mich unter Druck und will einfach alles zurückgeben, ohne genaue Auflistung der einzelnen Mängel je Beleuchtung. Das muss er aber doch ?
Wie sieht es mit den Nacherfüllungspflichen aus bzw. wie kann ich mich ggf. dagegen wehren ?
Auftrag angenommen am 25.12.2010 12:19:12
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 253
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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