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Auftrag geschrieben am 23.11.2010 19:41:12

Kann ich gegen Entscheidung vom Veterinäramt was tun?

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: angenommen
Meine Jack-Russel-Mischlingshündin (15 Jahre) ist vor einem Jahr in Niedersachsen von zwei Staffordshire Terriern angefallen und übel zugerichtet worden. Drei Wochen später haben die beiden Stafford einen kleinen Hund tot gebissen. Erst nach dem zweiten Vorfall wurde von Seiten des Veterinäramts reagiert und Leinen- und Maulkorbpflicht erlassen. Die zwei Stafford mussten zum Wesenstest in die Tierärztliche Hochschule Hannover. Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, ist einer der beiden (der aggressivere) zweimal durch den Test gefallen. Mittlerweile nun hat das Veterinäramt/Landrat entschieden, dass nur noch innerhalb der Ortslage die Leinen- und Maulkorbpflicht für einen Stafford und für den anderen Stafford nur eine Leinenpflicht besteht. Auf Nachfrage teilte das Veterinäramt mit, dass der Wesenstest ergab, dass keine gesteigerte Aggressivität der Tiere festgestellt worden ist. Weiter wurde vom Veterinäramt erklärt, dass das Ergebnis beider Wesenstests unter Berücksichtigung der Gesamtsituation fachlich und rechtlich bewertet wurde und es wurden entsprechende Anordnungen getroffen. Dabei galt der Sicherheit zum Schutz des Menschen und der Tiere oberste Priorität, dennoch sind auch tierschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen!

Kann ich gegen die Entscheidung d. Veterinäramt/Landrat, die beiden Stafford außerhalb der Ortschaft wieder ohne Leine und Maulkorb frei laufen zu lassen, etwas unternehmen?

Wenn ja, was? Lohnt es sich dafür einen Anwalt zu konsultieren? Besteht eine Chance etwas zu erreichen? Oder habe ich gegen das "Amt" keine Chance und hol mir nur eine blutige Nase.



Auftrag angenommen am 23.11.2010 19:45:38
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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