Auftrag geschrieben am 23.11.2010 19:41:12
Kann ich gegen Entscheidung vom Veterinäramt was tun?
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: angenommenKann ich gegen die Entscheidung d. Veterinäramt/Landrat, die beiden Stafford außerhalb der Ortschaft wieder ohne Leine und Maulkorb frei laufen zu lassen, etwas unternehmen?
Wenn ja, was? Lohnt es sich dafür einen Anwalt zu konsultieren? Besteht eine Chance etwas zu erreichen? Oder habe ich gegen das "Amt" keine Chance und hol mir nur eine blutige Nase.
Auftrag angenommen am 23.11.2010 19:45:38
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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