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Auftrag geschrieben am 08.02.2009 15:30:11

Kann man eine Abfindung bei der Zugewinnberechnung geltend machen?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Hallo alle zusammen,

Den Fall tabellarisch:

1973 angefangen zu arbeiten
1983 geheiratet
1992 Haus gebaut
1995 Firma Aufhebungsvertrag und Abfindung erhalten.
2006 getrennt
2008 geschieden.
2009 immer noch keine Einigung wegen Vermögen und Zugewinnausgleich.

Zu meinem Glück fand ich sofort wieder Arbeit, und die ganze Summe der Abfindung floß zur Schuldentilgung in das gemeinsame Eigenheim. Um Zinsen und die monatliche Belastung zu erleichtern.

Meine Exehefrau möchte das Haus nicht, und will von mir ausgezahlt werden. Was auch normal in ruhiger und sachlicher Form von Statten gegangen wäre.

Aber irgendwann artet es eben bei vielen in einem Rosenkrieg (in dem ich ständig nur zahlen soll) aus.

Nun ist es mit meiner Geduld eben vorbei, und auch ich möchte meine Rechte für mich sichern.

So nun meine Frage, im Zuge des Zugewinnausgleiches und der finanziellen Teilung des Hauses, kann ich meine Abfindung die ich seinerzeit erhalten habe, für mich geltend machen.
Zumindest in Höhe des Zeitraumes in dem ich noch nicht verheiratet war. Denn die Abfindung wird ja aus den Jahren der Zugehörigkeit errechnet, und ich habe ja schon 10 Jahre vor der Eheschließung bei dieser Firma gearbeitet.


Danke schon mal
LG