Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340158
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 28.10.2009 14:48:42

Karenzetschädigung und Abfindung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommen
Hallo

Ich habe vor einiger Zeit einen Aufhebungsvertrag und ein Wettbewerbsverbot gezeichnet.
Aus dem Aufhebungsvertrag steht mir eine Abfindung zu, aus dem Wettbewerbsverbot steht mir eine Karenzentschädigung zu.

Die Karenzentschädigung kann mit der Abfindung verrechnet werden.

Seit meinem Ausstieg bin ich Selbständig. Zur Berechnung meines derzeitigen Gehaltes habe ich eine BWA/Kurzbericht vom Steuerberater anfertigen lassen

Nun habe ich folgende Fragen / Tätigkeiten

1) Habe ein Excel zur Berechnung der Karenzentschädigung angefertigt.
Es soll geprüft werden ob meine Berechnung korrekt ist oder der Vorschlag meines ehemaligen Arbeitgebers.

2) Es soll geprüft werden ob die bereits gezahlte Abfindung in voller Höhe erfolgt ist.

3) es sollen mögliche nächste Schritte vorgestellt werden

4) nach Antwort von meinem ehem. AG soll bei Bedarf ein Antwortbrief gesendet oder formuliert werden.

Geschätzter Zeitaufwand:

Durchsicht der Dokumente (Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, BWA, Wettbewerbsverbot, Zahlungsnachweise) ca. 1 h

Durchsicht/ Erläuterung Excel Karenzentschädigung 30 min

Diskussion / Beratung Nächste Schritte 30 min

Formulierung Antwortbrief: 30 min

PS: Die Dokumente werde ich nach Abschlussper Email im PDF Format versenden.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen



Auftrag angenommen am 28.10.2009 15:00:51
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
Der Anwalt hat meine Fragen kompetent beantwortet. Sollte die Gegenseite weitermachen, würde ich mit dem Anwalt auch weitermachen. Wenn es um Arbeitsrecht etc. geht, kann ich ihn aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen empfehlen.



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Otto direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de: