Auftrag geschrieben am 10.07.2009 00:44:39
Kaufvertrag prüfen
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommenich würde gerne als Käufer den Entwurf des Kaufvertrages über ein Reihenendhaus (Fertigstellung 2010 ) prüfen lassen.
Der Notartermin ist für den 23.07.09 geplant, somit dürfte ausreichend Zeit sein. Gibt es etwas das dringend beachtet oder geändert werden müsste?
Desweiteren würde ich gerne wissen, ob man den Einzugstermin vertraglich festhält um eventuelle Verzögerungen geltend machen zu können.
Die evtl. Rückfragen werden umgehen beantwortet.
Vielen Dank
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 10.07.2009 01:54:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit, des damit einhergehenden Haftungsrisikos sowie des Prüfungsumfangs sollten Sie den ausgelobten Betrag deutlich erhöhen.
Für den aktuellen Einsatz können Sie keine seriöse Bearbeitung erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt
geschrieben am 10.07.2009 01:54:48
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Arbeitsrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Straßenverkehrsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 125
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Sehr geehrter Ratsuchender,
angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit, des damit einhergehenden Haftungsrisikos sowie des Prüfungsumfangs sollten Sie den ausgelobten Betrag deutlich erhöhen.
Für den aktuellen Einsatz können Sie keine seriöse Bearbeitung erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt
Auftrag angenommen am 10.07.2009 07:22:09
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
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Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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