Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 29.11.2009 17:05:09

Kaufvertrag rückgängig machen. Verkäufer weigert sich!

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte(r) Anwätin/Anwalt,
ich möchte Sie damit beauftragen einen Kaufvertrag rückgängig zu machen und meine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Zu dem Sachverhalt:
Ich habe im Juli 2009 ein neues Vollcross Motorrad bei Ebay per SofortKauf von einem Händler erworben.(899,-€ Motorrad+79,-€Versandkosten).
Der Händler bot in der Auktion eine 6 monatige Gewährleistung für dieses Motorrad an.
Die Auktion lief soweit ohne Probleme ab.Die Zahlung für den Artikel habe ich per PayPal vorgenommen.Ich habe vom Verkäufer jedoch keine Rechnung erhalten.Da sich die gesamte Transaktion aber über meinen PayPal Account nachvollziehen läßt habe ich mich daran auch nicht weiter gestört.
Seit Anfang September habe ich nun ein Problem mit dem Motorrad(das Getriebe läßt sich nicht mehr schalten) und habe dies dem Verkäufer mitgeteilt und darum gebeten mir einen geeigneten Vorschlag zu unterbreiten, um das Problem zu beheben.
Leider hat sich bis heute keine Lösung für das Problem gefunden obwohl mir vom Verkäufer eine Zusage per E-Mail erteilt hat das Motorrad abzuholen und ggf. Maßnahmen zu treffen um dieses wieder Instandzusetzen.Die Abholung sollte in der Kalenderwoche 40/41 erfolgen.Als ich nach Ablauf der 41. Kalenderwoche telefonisch nachfragte, sagte man mir das die Abholung nicht stattfinden konnte weil ich telefonisch nicht zu erreichen gewesen sei.(Dem Verkäufer sind zwei meiner Telefonnummern und meine E-Mail Adresse bekannt. Bei einer der Telefonnummern handelt es sich um eine Voicebox die Anrufe aufzeichnet und mich darüber informiert.)
Ich habe dem Verkäufer dann am 27.10.2009 eine Frist zur Nacherfüllung bis zum 15.11.2009 gesetzt und gleichzeitig den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wenn diese Frist verstreichen sollte. Daraufhin erreichte mich am 29.10.2009 ein Schreiben vom Verkäufer in dem mir mitgeteilt wurde das nun eine erneute Abholung durch DHL erfolgen sollte. Es wurde weiterhin darum gebeten die von mir eingeräumte Frist um eine Woche zu verlängern.Am 03.11.2009 habe ich dem Verkäufer per E-Mail mitgeteilt das ich die Frist nicht Verlängern werde da sich der gesamte Schadensfall mittlerweile seit Anfang September hinzieht.
Nachdem die Frist(15.11.2009) verstrichen ist habe ich den Verkäufer schriftlich dazu aufgefordert mir den Kaufpreis zurück zu erstatten,da der Rücktritt vom Kaufvertrag gilt.
Am 23.11.2009 erreichte mich ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei.(siehe Anhang)

Ich möchte Sie nunmehr bitten auf dieses Schreiben zu reagieren um meine Ansprüche durchzusetzen, ggf. auch gerichtlich.
Ich bin an einer Nacherfüllung nun nicht mehr Interessiert, da ich das Motorrad seit Anfang September schon nicht mehr nutzen konnte. Auch habe ich alles mir mögliche getan um an einer Abholung des Motorrads mitzuwirken.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Freundliche Grüße
A.N.



Auftrag angenommen am 29.11.2009 17:31:42
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 304

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?


Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Liedtke direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt