Auftrag geschrieben am 06.12.2011 11:01:36
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt
Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenDer Gläubiger, ein Lieferant von Küchengeräten, beliefert gegen diverse Rechnungen im Jahr 2011 ein Einzelhandelsgeschäft mit Ware unter Eigentumsvorbehalt. Der Einzelhändler verkauft die Ware zum großen Teil, kann aber die Rechnungen wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht bezahlen. Der Gläubiger fordert letztmalig zur Zahlung der offenen Forderungen auf. Nachdem die Rechnungen nicht beglichen werden, geht er zum Schuldner macht eine Warenbestandsaufnahme und will die noch vorhandene Ware unter Berufung auf den Eigentumsvorbehalt mitnehmen. Der Schuldner verweigert dies.
Besteht ein Anspruch auf Herausgabe der Ware und welches Vorgehen ist sinnvoll, da ja die noch vorhandene Ware nur einen Teil der offenen Forderungen deckt?
Auftrag angenommen am 06.12.2011 11:31:41
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
Bewertungen: 133
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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