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Auftrag geschrieben am 06.07.2009 16:08:47

Keine Reisebestätigung erhalten, Anbieter verlangt aber Reisepreis

Rechtsgebiet: Reiserecht | Status: angenommen
Sachverhalt:

über ein Vermietungsportal habe ich ein eine Ferienwohnung für 3 Übernachtungen gebucht.
Bei der Buchung wurde mir mitgeteilt dass sich der Vermieter der Wohnung sich in Kürze mit mir in Verbindung setzt und ich eine schriftliche Bestätigung erhalte.
Dies ist allerdings nicht geschehen und ich habe dann eine andere Wohnung bei einem anderen Anbieter gemietet(eine Woche vor Antritt der Reise).
Es wurden mir auch keine Adressdaten oder Telefonnummern des Vermieters, zwecks Nachfrage mitgeteilt.
Erst am Anreisetag hat sich der erste Vermieter bei mir gemeldet und nachgefragt wo ich denn bleibe......

Nun verlangt der Vermieter per RA den entsprechenden Vermietungspreis minus 20 %, da ich ja nicht angereist bin .

Die Forderung beläuft sich auf 456,-€ plus Zinsen.

ich bitte um Vertretung gegenüber der Anbieterin bzw.deren RA.
Schriftstücke werde ich ihnen zufaxen.



Auftrag angenommen am 06.07.2009 16:31:01
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Reiserecht, Erbrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht
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