Auftrag geschrieben am 02.11.2010 16:19:14
Kindergeld
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommenich hätte gern eine Auskunft zum Thema Kindergeld. Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn lebt zusammen mit seiner Frau und seinem Kind in England. Er ist dort im Angestelltenverhältnis beschäftigt und steuer- und sozialversicherungspflichtig. Seine Frau ist nicht berufstätig. Beide Elternteile, sowie die gemeinsame Tochter haben ihren ersten Wohnsitz in Deutschland (gemeldet unter dem Wohnsitz der alleinstehenden Mutter meiner Schwiegertochter, zu der sie auch jederzeit ziehen könnten), leben aber, bis auf gelegentliche Heimatbesuche, in England. Dem Antrag auf Elterngeld wurde stattgegeben, da meine Schwiegertochter vor ihrer Schwangerschaft als freiberufliche Mitarbeiterin für ein deutsches Unternehmen gearbeitet hat. Die Einkommensteuererklärung wurde auch in Deutschland abgegeben.
Auch dem Antrag auf Kindergeld wurde seitens der Familienkasse in Deutschland stattgegeben, allerdings nur für die Zeit der Elterngeldbezugsdauer.
Gegen diesen Bescheid wurde seitens meiner Schwiegertochter Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass sie aufgrund ihrer freiwilligen Mitgliedschaft bei der AOK weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem angehöre.
Nunmehr bekommt meine Schwiegertochter einen Fragebogen zur Prüfung des Wohnsitzes gem. § 8 AO mit folgenden Fragen seitens der Familienkasse übersandt.
1.) Haben Sie Ihren Familienwohnsitz in der BRD beibehalten? Ja/nein
Die weiteren Fragen sind nur zu beantworten, wenn die Frage 1 bejaht wurde.
2.) Mein Familienwohnsitz befindet sich in (Ort, Straße)
3.) Unter der genannten Anschrift verfüge ich über ein/e Eigenheim, ETW, Mietwohnung
4.) Mein Haus/Meine Wohnung war bzw. ist während meines Auslandsaufenthaltes fremdvermietet ja/nein
5.) Mein Haus/meine Wohnung kann jederzeit in vollem Umfang von mir und meiner Familie genutzt werden: ja/nein wenn nein, aus welchem Grund……………..
6.) Ich werde auch während meiner Auslandstätigkeit von einem deutschen Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt: ja/nein wenn ja, welches Finanzamt
Meine Fragen:
Welches sind die Voraussetzungen um Kindergeld aus Deutschland erhalten zu können?
Reicht es aus, dass meine Schwiegertochter und ihre Familie jederzeit in die Eigentumswohnung der Mutter einziehen könnten?
Inwiefern ist die Veranlagung zur deutschen Einkommensteuer relevant?
Was wäre, wenn meine Schwiegertochter unter der deutschen Adresse wieder ihre freiberufliche Tätigkeit aufnimmt?
Vielen Dank
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:
