Auftrag geschrieben am 07.05.2010 19:01:04
Kindergeldrückzahlung (3730€)
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommenIch habe mich von 2007 bis 2009 merhfach bei der Uni (Goethe-Uni, Frankfurt) für den Studiengang Psychologie beworben.
Aufgrund meines Noten-Durchschnitts von 2,4 und dem NC für Psychologie von ca. 1,2 habe ich in diesem Zeitraum keinen Studienplatz bekommen.
In diesem Zeitraum habe ich Kindergeld bezogen.
April diesen Jahres forderte die Kindergeldstelle die Ablehnungsbescheide, wobei ich nur einen vorweisen konnte.
Sämtliche anderen Unterlage zum Studium sind nach der Zeit und einem Umzug nicht mehr vorhanden.
An der Uni konnte man mir auch nicht weiter helfen, da ich nicht mehr im System sei und mir somit nachträglich keine Bescheinigungen ausgestellt werden könnten.
Da ich die fehlenden Ablehnngsbescheide nicht vorweisen konnte, fordert die Kindergeldstelle nun 3730€ für den oben genannten Zeitraum zurück.
Seit Oktober 2009 studiere ich Psychologie an der Fern-Universität in Hagen.
Zudem habe ich im gesamten Zeitraum auf 400€ Basis gearbeitet.
Zunächst sollte Einspuch eingelegt werden (bis spätestens 20.05.2010), anschließend soll die Forderung angefochten werden, da ich mich sehr wohl um einen Studienplatz beworben habe, aber aufgrund der Zulassungsbeschränkung keinen bekommen konnte
-und somit zurecht Kindergeld bezogen habe.
Wenn sie es schaffen, dass die Forderung zurückgezogen wird, zahle ich ihnen weitere 100€.
Auftrag angenommen am 07.05.2010 19:08:24
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 79
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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